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NRW: Weilerswist will mit DNA-Proben gegen Haufen von Hunden vorgehen


DNA-Proben von Hunden?
Stadt will gegen Hundehaufen vorgehen – mit ungewöhnlichen Mitteln

Von dpa
26.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Hundekot: Eine DNA-Datenbank soll Besitzer zum Einsammeln des Unrats animieren.Vergrößern des BildesEine Frau sammelt den Kot ihres Hundes auf: Die Hinterlassenschaften sind vielen ein Dorn im Auge. (Quelle: Rainer Jensen/dpa-bilder)
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Weilerswist, eine Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen, will gegen Hundehaufen vorgehen. Dafür wünscht sich die Bürgermeisterin eine DNA-Datenbank.

Hunde sind die besten Freunde des Menschen – ihre Hinterlassenschaften aber ein großes Ärgernis. Die Stadt Weilerswist in der Nähe von Bonn will deswegen mit ungewöhnlichen Mitteln gegen die Hundehaufen vorgehen: Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst will eine DNA-Datenbank anlegen lassen, mit der Kot Hunden und ihren Besitzern zugeordnet werden soll.

Wer nämlich die Haufen seines Vierbeiners nicht aufsammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Weilerswist soll mit dem Vorhaben einem Beispiel aus Frankreich folgen: Im südfranzösischen Béziers müssen Hundehalter im Stadtzentrum bereits einen genetischen Ausweis für ihre Vierbeiner erstellen lassen.

Datenschützer sehen Probleme bei DNA-Proben

In Weilerswist aber stößt das Vorhaben auf Hürden: Datenschützer haben unlängst Bedenken geäußert. "Für die Entnahme und Speicherung der DNA-Proben auf Vorrat gibt es derzeit keine spezielle Rechtsgrundlage", erklärte der Sprecher der NRW-Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf. So müsse nun der Gesetzgeber über das Vorhaben entschieden. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob der Aufwand und die Kosten einer DNA-Datenbank gerechtfertigt wären. "Sowohl die Entnahme des Speichels beim Hund als auch die Sicherung und Analyse des 'Beweismaterials' müssten jedes Mal gerichtsfest erfolgen", so der Sprecher weiter.

Bürgermeisterin Horst hat laut Deutscher Presseagentur bereits beim Städte- und Gemeindebund NRW angefragt, ob ihre Idee umsetzbar sei. Dieser sei der Auffassung, dass eine Änderung des Landeshundegesetzes nötig sei, die vorsieht, dass Hundehalter bei Anmeldung ihres Tieres eine DNA-Probe abgeben müssen. Bei der aktuell gültigen Rechtslage könnten viele Fragen hingegen nur mit einer Einzelfallüberprüfung durch die Gerichte geklärt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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