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Landgericht Bonn: Cum-Ex-Prozess beginnt


Christian Olearus angeklagt
Landgericht Bonn: Cum-Ex-Prozess beginnt

Von dpa
18.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0299883083Vergrößern des BildesDas Landgericht Bonn (Symbolbild): Hier startet der Prozess gegen Christian Olearus. (Quelle: IMAGO/Dominik Bund)
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Am Montag wird wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen den Hamburger Bankier Christian Olearus am Landgericht Bonn verhandelt. Es drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Vor dem Bonner Landgericht hat am Montag um 10 Uhr der Prozess wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung gegen den Hamburger Bankier Christian Olearus gestartet. Ihm wird vorgeworfen, als persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank Warburg in die Cum-Ex-Steuerdeals involviert gewesen zu sein. Der Prozess behandelt insgesamt 14 Anklagepunkte, bei denen ein Gesamtschaden von 280 Millionen Euro vermutet wird.

Dem 81-Jährige könnte bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von 10 Jahren drohen. Noch vor dem Prozess hatte der Angeklagte die Anschuldigungen stets abgestritten, wollte sich jedoch vor Beginn des Prozesses nicht weiter dazu äußern.

Cum-Ex-Geschäfte

In 13 der Anklagepunkte geht es um Cum-Ex-Geschäfte, die sich auf den Zeitraum von 2006 bis 2011 beziehen und bei denen Steuern erstattet wurden, die nie bezahlt wurden. Der 14. Anklagepunkt betrifft falsche Angaben, die Olearius angeblich in den Jahren 2016 und 2017 gemacht habe, um eine Steuerrückzahlung an das Finanzamt zu verhindern.

In diesem Zusammenhang soll er sich auch an den damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt haben. Kurz darauf verzichtete das Finanzamt tatsächlich auf die Rückerstattung. Die Frage nach politischer Einflussnahme in dieser Angelegenheit sorgt für Debatten. Scholz bestreitet politischen Einfluss, verweist jedoch auf Lücken in seiner Erinnerung bezüglich der Treffen mit Olearius.

Bei Cum-Ex handelte es sich um ein Geschäftsmodell, bei dem Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her bewegten und so den Staat um Milliarden betrogen. Der Bundesgerichtshof stufte Cum-Ex als Straftat ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
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