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Köln: Lärmstreit um die Volksbühne – Gericht fällt Urteil


Berufungsverhandlung
Lärmstreit um die Volksbühne: Gericht fällt Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 12.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0449050486Vergrößern des BildesDie Volksbühne am Rudolfplatz (Symbolbild): Betreiber des Theaters und Anwohner streiten wegen Lärmbelästigung. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Gerd Harder/imago)

Lärmbelästigung und Klagen prägen den Streit zwischen der Volksbühne Köln und den Anwohnern. Jetzt ist ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht gefallen.

Die Volksbühne am Rudolfplatz in Köln, das ehemalige Millowitsch-Theater, darf seinen Konzertbetrieb fortsetzen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster entschieden und damit Urteile aus der Vorinstanz gekippt. Damit waren die Berufungen der Stadt Köln und des Trägervereins erfolgreich. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen können die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Kern des Streits war die Klage des Betreibervereins der Volksbühne gegen die Genehmigung zur Wohnnutzung eines benachbarten Gebäudes, das früher als Gewerbeimmobilie für eine Druckerei diente. Auf der anderen Seite klagte ein Bewohner gegen die Baugenehmigung, die die Stadt Köln für die Volksbühne im Dezember 2018 erteilt hat. Mit dieser Genehmigung waren neben Theatervorstellungen auch Konzerte erlaubt.

Betreiber des Volkstheaters berufen sich auf Bestandsschutz

Als Folge dieser Baugenehmigung hatte das Verwaltungsgericht Köln Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik untersagt, da es sie als Lärmbelastung für die Nachbarn ansah. In einem separaten Fall stellten jedoch die Richter in Köln fest, dass die Lärmrichtwerte in der Wohnung einer Beschwerdeführerin nicht überschritten wurden und lehnten daher ihre Klage ab.

Die Betreiber des Volkstheaters berufen sich auf den Bestandsschutz ihrer Einrichtung. Sie hatten ihr Angebot im Jahr 2015 erweitert – von einer damals genehmigten Theaternutzung hin zu einem Ort für Konzerte, Kabarett und Seminare. Laut der Verhandlung in der Vorinstanz war die nötige Baugenehmigung erst nach Aufnahme der neuen Nutzung beantragt worden. Erteilt worden war sie im Jahr 2018. Kurz zuvor hatte aber schon einer der Nachbarn eine Baugenehmigung für seine an den Veranstaltungssaal angrenzende Wohnung bekommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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