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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verfassungsschutz-Bericht Stadt überprüft Vermietung von Räumen an die AfD

Die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem veranlasst die Stadt Köln zum Handeln. Auch politisch regt sich Widerstand.
Die Stadt Köln will die Überlassung städtischer Räume an die Alternative für Deutschland (AfD) überprüfen. Durch die zwischenzeitliche Neubewertung der AfD habe die Verwaltung dem Hauptausschuss eine Überprüfung zugesagt, teilte Stadtsprecherin Simone Winkelhog auf Anfrage von t-online mit. "Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Rates das Ergebnis dieser Prüfung vorlegen, sobald sie abgeschlossen ist", erklärte Winkelhog weiter.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zunächst als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Wenige Tage später gab er allerdings eine Stillhaltezusage ab. Bis zum Ende eines drohenden Rechtsstreits mit der AfD wird die Einstufung daher vorläufig ausgesetzt.
AfD in Köln: Stadtverwaltung reagiert auf Verfassungsschutz
In Köln kocht die Debatte um die Nutzung öffentlicher Räume durch die AfD unabhängig davon hoch. Schon seit Jahren gibt es Kritik an AfD-Veranstaltungen in Schulen oder im Gürzenich am politischen Aschermittwoch. Ein Polizei-Großaufgebot musste dabei Gegendemonstranten und Teile der AfD-Spitze, wie etwa die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch, voneinander fernhalten.
- Verfassungsschutz: Kölner AfD bittet Vance um Hilfe: "Please help us!"
Seit der Veröffentlichung der Einstufung durch den Verfassungsschutz sind in mehreren Bezirksvertretungen Dringlichkeitsanträge eingegangen. Sie fordern ein Mietverbot für die AfD für Schulen, Jugendzentren oder Bürgerhäuser. In der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der Antrag bereits einstimmig beschlossen, in Chorweiler (Grüne) und Porz (Grüne, SPD, CDU) liegen für die anstehenden Sitzungen ähnliche Anträge vor.
"Gesichert rechtsextrem": Parteien fordern Mietverbot für die AfD in Köln
Die Parteien berufen sich dabei unter anderem auf eine Extremismusklausel, die im Oktober 2024 vom Rat beschlossen wurde. Diese Klausel im Leitfaden zur Anmietung öffentlicher Räume besagt, dass Mietern die Verbreitung rassistischer, extremistischer oder antisemitischer Inhalte verboten ist. Sollte die AfD endgültig als "gesichert rechtsextrem" eingestuft werden, könnte diese Klausel greifen.
Für die anstehende Kommunalwahl hat die Einstufung samt Rechtsstreit keinerlei Auswirkungen, wie die Stadt auf Anfrage weiter mitteilte. Solange eine Partei nicht verboten ist, muss zunächst der Gleichbehandlungsgrundsatz seitens einer Stadt oder einer Gemeinde gelten. Dieser gilt auch für die AfD.
- Anfrage bei der Stadt Köln
- Ratsinformationssystem der Stadt Köln: Dringlichkeitsantrag in der Bezirksvertretung Innenstadt
- Ratsinformationssystem der Stadt Köln: Dringlichkeitsantrag in der Bezirksvertretung Porz
- Ratsinformationssystem der Stadt Köln: Dringlichkeitsantrag in der Bezirksvertretung Chorweiler
- stadt-koeln.de: Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassistische und antisemitische Gruppen
- Eigene Berichterstattung