Beschwerden wegen Stromabrechnungen Elektrizität Berlin: Das rät die Verbraucherzentrale
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Der Stromanbieter Elektrizität Berlin steht wegen zweifelhafter Geschäftspraktiken in der Kritik. Nun meldet sich die Verbraucherzentrale zu Wort.
Rund 2.500 Kölner Haushalte wurden laut der Rheinischen Netzgesellschaft in diesem Jahr vom Stromversorger Elektrizität Berlin beliefert. Doch genau gegen dieses Unternehmen hat die Bundesnetzagentur jetzt ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet, berichtete t-online.
Kunden des Stromversorgers hatten sich aufgrund von Problemen mit ihrer Endabrechnung an die Bundesnetzagentur gewandt. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt sich auf Anfrage von t-online verwundert über das Vorgehen des Berliner Stromversorgers.
Verbraucherzentrale nennt Vorgehen "bemerkenswert"
Gregor Hermanni, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale, sagt, dass sich derzeit viele Kunden des Energieversorgers bei den Verbraucherschützern melden würden. Ähnlich wie bei der Bundesnetzagentur beschwerten sich viele Kunden über unzulässige Verbrauchsschätzungen, obwohl sie ihre Zählerstände übermittelt hatten. Auffällig sei dabei, "dass die geschätzten Werte jeweils etwa 1.000 kWh höher als der tatsächliche Verbrauch liegen würden", so Hermanni.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen von Elektrizität Berlin "bemerkenswert". Das Gesetz schreibe eindeutig vor, dass die Verbrauchsabrechnung auf den vom Verbraucher abgelesenen Werten beruhen müsse. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen seien die Stromversorger berechtigt, Schätzungen vorzunehmen. Dies sei etwa der Fall, wenn Verbraucher trotz Verpflichtung ihre Zählerstände weder dem Versorger noch dem Messstellenbetreiber mitteilen.
In einem langen Schreiben, das auch t-online vorliegt, verweigert der Stromversorger Kunden, die Widerspruch gegen die Schätzung ihrer Zählerstände einlegen, die Korrektur. Die Begründung: angeblich fehlende Werte des Messstellenbetreibers. Damit widerspricht Elektrizität Berlin nach Ansicht der Verbraucherzentrale "klar dem gesetzgeberischen Willen".
Das raten die Verbraucherschützer betroffenen Kölnern
Die Verbraucherzentrale rät Stromkunden grundsätzlich zur Kontrolle der Endabrechnungen. Zunächst sollte der Abrechnungszeitraum geprüft werden. Dieser darf laut Gesetz ein Jahr nicht überschreiten. Außerdem sollten Verbraucher ihre Abrechnung auf Schätzungen prüfen, da diese fehleranfällig seien. "Bei geschätzten Werten sollte dann stets geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Schätzung überhaupt vorliegen und ob die Schätzungen plausibel sind", so Verbraucherschützer Hermanni.
Bei fehlenden oder verspäteten Abrechnungen, wie sie bei Elektrizität Berlin vorkommen sollen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, den Versorger unter Fristsetzung zur Erstellung einer Rechnung aufzufordern. Auch bei fehlerhaften Endabrechnungen sollte eine Korrektur unter Fristsetzung verlangt werden. Reagiert der Versorger nicht oder ablehnend, können sich Kunden an die Verbraucherzentrale wenden und ein Schlichtungsverfahren einleiten. "Auch eine Beschwerde beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist sinnvoll", erklärt der Referent für Energierecht Hermanni.
Kunden verlieren bei Insolvenz Guthaben
Die Verbraucher sollten jedoch keine Zeit verlieren: Wenn Verbraucher zu viel vorausbezahlt haben, verlieren sie bei einer Insolvenz des Versorgers ihren Anspruch auf ihr Guthaben. Ob Elektrizität Berlin in solchen finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht bestätigen.
"Auffallendes Geschäftsgebaren, Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Maschen von Anbietern lassen unserer Erfahrung nach nicht zwingend auf finanzielle Schwierigkeiten schließen", stellt Verbraucherschützer Hermanni abschließend fest. Immer wieder würden Anbieter auf dem Strom- und Gasmarkt mit verbraucherfeindlichen Geschäftspraktiken auffallen.
t-online hat den Stromanbieter mit den Vorwürfen konfrontiert, allerdings steht bis jetzt eine Antwort aus.
- Eigene Recherche
- Anfrage Rheinische Netzgesellschaft
- Anfrage Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Anfrage an Elektrizität Berlin
- Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 20. August 2024