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Köln: Rollerfahrer fährt Fußgänger an und verletzt ihn schwer


Fahrerflucht
Rollerfahrer fährt Fußgänger an und verletzt ihn schwer

Von t-online
23.05.2025 - 15:02 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht (Symbolbild): Die Polizei in Köln wurde am Donnerstag zu einer Messerstecherei gerufen.Vergrößern des Bildes
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht (Symbolbild): In Köln ist ein Fußgänger angefahren worden. (Quelle: Carsten Rehder/dpa)
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Ein 19-jähriger Mann fährt in Köln-Chorweiler einen Fußgänger an und flüchtet. Die Polizei macht den Unfallverursacher später ausfindig.

Die Kölner Polizei hat einen 19-jährigen Rollerfahrer ermittelt, der am Donnerstagabend (22. Mai) einen Fußgänger angefahren und schwer verletzt haben soll. Nach Angaben der Polizei war der junge Mann gegen 22.45 Uhr mit seinem Piaggio-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg der Mercatorstraße in Richtung Merianstraße unterwegs.

Kurz vor der Abfahrt Chorweiler stieß er mit einem 22 Jahre alten Fußgänger zusammen. Beide Männer stürzten bei dem Aufprall. Während der Fußgänger schwer verletzt am Boden liegen blieb, entfernte sich der Rollerfahrer vom Unfallort, ohne Hilfe zu leisten.

Ein Passant entdeckte später den Verletzten und alarmierte den Rettungsdienst. Während der Unfallaufnahme erhielten die Beamten Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verursachers. In der gemeldeten Wohnung trafen die Polizisten den ebenfalls schwer verletzten 19-Jährigen an.

Köln: 19-Jähriger ohne Führerschein und unter Drogen

Ein Drogenvortest verlief positiv, weshalb die Einsatzkräfte eine Blutprobe anordneten. Die Beamten stellten zudem den Roller und das Mobiltelefon des jungen Mannes sicher. Der 19-Jährige soll außerdem keine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang geben oder Angaben zu einem möglichen Beifahrer machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0221/2290 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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