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Köln: Familienvater zerschnitt Frau die Wangen – fünf Jahre Haft


"Geradezu martialisches Tatbild"
Über fünf Jahre Haft für brutalen Familienvater

Von Johanna Tüntsch

Aktualisiert am 14.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Ein Angeklagter und sein Verteidiger im Kölner Landgericht: Letzte Einschätzung vor der Urteilsverkündung –Rechtsanwalt Oliver B. Gaertner mit seinem Mandanten, der seine Frau brutal geschlagen haben soll.Vergrößern des Bildes
Ein Angeklagter und sein Verteidiger im Kölner Landgericht: Letzte Einschätzung vor der Urteilsverkündung –Rechtsanwalt Oliver B. Gaertner mit seinem Mandanten, der seine Frau brutal geschlagen haben soll. (Quelle: Tüntsch)
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Vor dem Landgericht wurde ein 36-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Hintergrund für seine Taten: Er wollte die Trennungsabsicht seiner Ehefrau nicht akzeptieren.

Gewaltsam zerbrach im Sommer eine Kölner Familie durch zwei Straftaten des Familienvaters. Nun wurde der 36-Jährige, der seit August in Untersuchungshaft sitzt, vor dem Landgericht in Köln zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Er hatte vor der zuständigen Strafkammer gestanden, seine Frau am 19. Juli 2020 während eines Urlaubs in Gegenwart der zwei Kinder (drei und sechs Jahre alt) mit einem Duschschlauch gewürgt zu haben, bis sie krampfte, und ihr wenige Wochen später, als das Paar bereits getrennt lebte, in Köln mit einem Rasiermesser mehrere Schnitte im Gesicht und am Hals beigebracht zu haben. Als "ein geradezu martialisches Tatbild" beschrieb Professor Dr. Jan F. Orth, Vorsitzender Richter am Landgericht, das Geschehen.

Bis heute sind im Gesicht der jungen Frau rote Narben zu sehen, die größte etwa zehn Zentimeter lang. Es werde der Frau kein neuer Kontakt möglich sein, ohne dass das Gespräch auf ihre Narben käme, äußerte Orth. Gleichwohl ordnete er in seiner Urteilsbegründung ein: "Sie ist nicht entstellt, sondern eine hübsche Frau, die sich auch mit diesen schlimmen Malen gut darstellt." Um eine schwere Körperverletzung im juristischen Sinne handele es sich daher nicht, wohl aber in beiden Fällen um gefährliche Körperverletzung, da gefährliche Werkzeuge zum Einsatz kamen: "Das ist, bei dieser Verwendung, auch der Duschschlauch", das Messer sei es ohnehin.

Tatwaffe "geschenkt bekommen"

Schon beim Prozessauftakt hatte der Richter hinterfragt, wie es überhaupt ins Spiel gekommen sei. Dazu erklärte am Montag der Verteidiger: Es stamme von dem Cousin seines Mandanten. "Der ist Friseur und hat ihm das Messer geschenkt, um den Nacken damit auszurasieren." Der Angeklagte habe die spätere Tatwaffe bereits früher in einen Schrank in der ehemals gemeinsamen Wohnung gelegt und nicht etwa gezielt mitgebracht.

Überzeugt zeigte sich die Kammer von dieser Angabe nicht. Die Ehefrau des Angeklagten hatte beschrieben, dass den Schnitten ein Handgemenge vorausging. "Es ist unwahrscheinlich, dass es in dem dynamischen Geschehen der Auseinandersetzung noch möglich war, nach dem Messer zu greifen", so Orth. Rechtlich sei aber nicht relevant, ob das Messer geholt oder mitgebracht wurde. Entscheidend sei viel mehr, dass bei dem Angeklagten, der schon durch frühere Beziehungstaten auffiel, ein Muster zu erkennen sei: "Sie wollen es sich vom Charakter her nicht bieten lassen, dass eine Frau die Beziehung beendet und ihren Weg geht. Dafür wird die Frau bestraft."

Täter hat Persönlichkeitsstörung

Einer Gutachterin zufolge leidet der 36-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und narzisstischen Tendenzen. So ausgeprägt, dass dadurch die Schuldfähigkeit vermindert wäre, ist die Störung nicht. Der Angeklagte solle sich jedoch, auch mit Blick auf mögliche spätere Beziehungen, damit auseinandersetzen, empfahl Orth: "Sie werden noch Zeit brauchen, um zu erkennen, was Sie Ihrer Frau, Ihren Kindern und sich selbst angetan haben. Sie haben dafür gesorgt, dass Ihre Kinder in den wichtigsten Entwicklungsjahren ohne Vater aufwachsen müssen. Sie haben den eigenen Kindern den Vater genommen."

Angeklagter weint im Gericht

Sein Geständnis hatte der Angeklagte im Wesentlichen über seinen Verteidiger ablegen lassen. Während der wenigen Sätzen, die er selbst zur Tat hervorbrachte, kippte ihm immer wieder Stimme weg, weil er weinte. "Ich kann das nicht zurücknehmen, aber ich schäme mich."

"Das ist meine Frau gewesen die ich geliebt habe", bekannte er. Für seine Kinder wolle er da sein. Ob und wie dieser Kontakt verläuft, steht allerdings in den Sternen: Die Ehefrau des Angeklagten, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, hat das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder beantragt. "Alles, was mir bleibt, sind Fotos", so der 36-Jährige.

Verwendete Quellen
  • Teilnahme am Prozess
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