Kein Alkohol an Kölner Karnevals-Hotspots
Die Stadt Köln erlässt rund um die Karnevalstage ein Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Es soll jedoch nur an bestimmten Gebieten in der Stadt gelten.
Öffentliche Auftritte, Sitzungen, Konzerte und der Zug am Rosenmontag – aufgrund der Corona-Pandemie findet die Session 2021 nicht wie gewohnt statt. Ähnlich wie bereits am 11.11. plant die Stadt Köln auch rund um die bevorstehenden Karnevalstage ein weitergehendes Alkoholverbot, so Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) am Mittwoch.
Das Verbot wird "an den sogenannten tollen Tagen, die mit Weiberfastnacht beginnen und mit Veilchendienstag enden" gelten und betrifft ein "Alkoholverkaufs- und -konsumverbot zu unterschiedlichen Zeiten". So wird das Verbot an Weiberfastnacht ab 11 Uhr gelten, an den anderen Tagen wird der Konsum von alkoholischen Getränken ab 15 Uhr untersagt sein.
Anders als im November wird das Verbot nicht im gesamten Stadtgebiet gelten, sondern nur an bestimmten Karnevals-Hotspots. Traditionell zählen dazu die Zülpicher Straße, speziell im Kwartier Latäng, sowie die Südstadt und die Kölner Ringe.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa