Naturschützer klagen Stoppt der Rotmilan Windräder?
Windkraftanlagen sollen in einem Brutgebiet des Rotmilans errichtet werden. Naturschützer schlagen eine andere Variante vor.
Windräder gefährden den Rotmilan. Kann ein neues Antikollisionssystem die Tiere ausreichend schützen? Oder sollten Windräder in Fuchstal im Landkreis Landsberg am Lech lieber jenseits eines Brutgebiets errichtet werden? Am Donnerstag befasste sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München mit dem Fall.
Die Klage richtet sich nach Angaben eines Gerichtssprechers gegen die vom Landratsamt Landsberg erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom vergangenen Jahr für die Errichtung von drei Windrädern. Der Bescheid sieht wegen eines erhöhten Risikos für die Rotmilane grundsätzlich eine Abschaltung der Windräder tagsüber zwischen Mitte März und Mitte August vor. Er gestattet aber per Ausnahmegenehmigung einen Betrieb ohne diese Abschaltung während eines mehrjährigen Forschungsprojektes.
Naturschützer schlagen vor: Anlagen an einem anderen Standort
Dabei soll das kamerabasierte Antikollisionssystem namens "IdentiFlight" erprobt werden. Es hält – so jedenfalls das Konzept – die Anlagen an, wenn sich ein Rotmilan nähert.
Die klagenden Naturschützer schlugen hingegen vor, die Anlagen an einem anderen Standort zu errichten, der nicht in einem Gebiet mit vielen Rotmilan-Brutpaaren liegt. Diskutiert wurde zudem die Funktionsweise des Erkennungssystems und die automatische Abschaltung.
Das Gericht hat noch kein Urteil verkündet. Die Entscheidung solle den Parteien zugestellt werden, hieß es.
- Nachrichtenagentur dpa