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"Letzte Generation" könnte kriminelle Vereinigung sein | Landgericht München


Beschluss des Landgerichts
Razzia bei "Letzter Generation" rechtmäßig – wie geht es weiter?

Von Sara Guglielmino

Aktualisiert am 24.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mitglieder der "Letzten Generation" haben wieder eine Straße in München blockiert: Jetzt sind einige von ihnen in Gewahrsam.Vergrößern des Bildes
Aktivisten der "Letzten Generation" auf einer Münchner Straße (Archivbild): Auch in Bayern führten Beamte daraufhin Razzien bei einigen Mitgliedern durch. (Quelle: NEWS5 / Pieknik)

Das Landgericht München bestätigt den Anfangsverdacht, dass die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung sein könnte. Die Staatsanwaltschaft erklärt, was dazu fehlt.

Der Donnerstagnachmittag sorgte für Aufruhr bei der "Letzten Generation". Vor allem in Bayern: Dort bestätigte das Landgericht München I den Anfangsverdacht des Münchner Amtsgerichts, dass es sich bei der Klimaorganisation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Somit gelten auch die Razzien, die im Mai bei einem Dutzend Aktivisten durchgeführt wurden, als rechtsmäßig.

Fast alle Durchsuchten hatten nach Angaben der Klimabewegung eine Beschwerde gegen die Durchsuchungsbefehle eingereicht. Zehn davon hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa allerdings als unbegründet verworfen. Einer weiteren habe sie teilweise stattgegeben.

Beschluss ist nicht gleich Urteil

Entgegen ursprünglich falscher Medienberichte am Vormittag, wurde die "Letzte Generation" noch nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das liege daran, dass der Beschluss des Landgerichts nicht mit einem rechtkräftigen Urteil gleichgesetzt werden könne, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München. Das Gleiche bestätigte auch ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Nachfrage von t-online.

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Das Landgericht habe am Donnerstagnachmittag lediglich den Anfangsverdacht des Amtsgerichts bestätigt, dass es sich bei der Klimabewegung um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, so der Sprecher. In einem nächsten Schritt müsse nun überprüft werden, ob auch ein hinreichender Verdacht bestätigt werden könne.

"Letzte Generation" (noch) keine kriminelle Vereinigung

Bis zu einem Urteil ist es noch ein weiter Weg. Denn falls auch der hinreichende Verdacht einer kriminellen Vereinigung bestätigt wird, müsste die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage gegen die "Letzte Generation" erheben. Darauf müssten verschiedene Beweisaufnahmen folgen. Erst dann könne die Justiz entscheiden, ob es sich bei der "Letzten Generation" tatsächlich um eine kriminelle Vereinigung handelt oder nicht.

Für die Aktivisten ändert sich wegen des Beschlusses zunächst also wenig. Denn Behörden können rechtlich erst dann härter gegen die Mitglieder der "Letzten Generation" vorgehen, sobald ein rechtskräftiges Urteil verhängt wird.

Die "Letzte Generation" reagierte am Donnerstagabend auf den Beschluss des Münchner Landgerichts. Für den kommenden Samstag, den 25. November, ruft sie zu einer Massenbesetzung an der Straße des 17. Juni in Berlin auf.

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Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Gespräch mit dem Oberlandesgericht München
  • Gespräch mit der Generalstaatsanwaltschaft München
  • Eigene Recherche
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