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Metzgerei muss 10.000 Euro wegen umgekippter Stier-Skulptur zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 12.11.2020Lesedauer: 1 Min.
UmgestĂŒrzte Stier-Skulptur
Eine Stier-Skulptur aus Bronze steht vor einer Metzgerei: Weil die Figur auf einen Jungen gekippt ist, muss die Metzgerei Tausende Euro Schmerzensgeld zahlen. (Quelle: Matthias Balk/Archivbild/dpa-bilder)
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In Krailling ist eine Stier-Skulptur auf einen Jungen gefallen. Nun hat ein Gericht entschieden: Eine Metzgerei muss dafĂŒr Tausende Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Besitzer einer Metzgerei im Landkreis Starnberg muss 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil eine Stier-Skulptur vor seinem Laden auf einen Jungen fiel. Die Skulptur sei in Krailling nicht standsicher aufgestellt gewesen, befand das Oberlandesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronze-Skulptur war im Jahr 2016 umgekippt. Ein damals sechs Jahre alter Junge quetschte sich dabei die Hand; ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Das Landgericht MĂŒnchen II hatte die Klage abgewiesen mit der BegrĂŒndung, es spreche viel dafĂŒr, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe.

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Das Oberlandesgericht befand dies jedoch fĂŒr unerheblich: "Da der Beklagte im öffentlichen Raum vor seinem LadengeschĂ€ft die Skulptur aufgestellt hatte, musste er auch (...) damit rechnen, dass Kinder mit und auf der Tierfigur spielen, versuchen, sich an den Hörner hochzuziehen, den Stier besteigen und auch auf der Skulptur 'herumturnen'", heißt es in der Entscheidung. Der Metzger hĂ€tte dafĂŒr sorgen mĂŒssen, dass die Skulptur "unter keinen UmstĂ€nden, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt".

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