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Campingplatz: Dauercamper pocht auf Kündigungsschutz


München
Campingplatz: Dauercamper pocht auf Kündigungsschutz

Von dpa
20.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Wohnwagen stehen auf einem CampingplatzVergrößern des BildesWohnwagen stehen auf einem Campingplatz. (Quelle: Frank Molter/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Kann ein Wohnwagen eine Wohnung sein? Ein Dauercamper vom Starnberger See sieht das so. Er zieht derzeit gegen Kündigung seiner Parzelle auf einem Campingplatz durch die Instanzen und beruft sich dabei auf den Mieterschutz. Das Landgericht München II hatte im Januar entschieden: Auch wenn jemand für den Wohnwagen einen Zweitwohnsitz gemeldet habe, Zweitwohnungssteuer zahle und eine große Zeit des Jahres dort lebe, gelte nicht das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Wohnungen. Nun geht der Streit in eine weitere Runde. Der Mann hat Rechtsmittel eingelegt und zieht vor das Oberlandesgericht München (OLG). Ein OLG-Sprecher bestätigte den Eingang der Berufung.

Der Kläger hatte einen befristeten Dauermietvertrag auf einem Platz am Starnberger See für knapp 2000 Euro pro Jahr. Diesen hatten die Campingplatzbetreiber nicht verlängert, da sie den Platz aufgeben wollten. Dagegen klagte der Mann und berief sich auf den Paragrafen 575 des BGB. Da er den Großteil seiner Lebenszeit insbesondere in der warmen Jahreszeit auf dem Campingplatz verbringe, müssten die für Mietverhältnisse über Wohnraum anzuwendende Vorschriften gelten. Die grundlose Befristung eines Mietverhältnisses sei unwirksam.

Das Landgericht sah das anders. Der Mann habe eine Fläche gemietet. Unter Wohnraum verstehe man hingegen einen nach dem Vertrag zum Wohnen bestimmten Raum von Boden, Wänden und Dach umschlossen. Wohngelegenheiten in beweglichen Sachen wie Baubaracken, Wohnwagen, Schiffe seien rechtlich kein Wohnraum. In dem Fall sei der Wohnwagen auch Eigentum des Klägers gewesen. Die Campingparzelle sei als reine Bodenfläche schon deshalb nicht als Wohnraum zu qualifizieren, da sie keinen umschlossenen Raum darstelle.

Der Mann ist selbst Inhaber eines Unternehmens, das unter anderem Wohnheime und Appartementhotels betreibt. Vor einigen Jahren hatte das Unternehmen in einem Fall mit den Behörden über die Kosten für die Unterbringung von Bedürftigen gestritten. Die Auseinandersetzung ist nach Angaben des Unternehmens bis heute nicht beendet.

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