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Gericht erlaubt Vermietung bei berufsbedingter Abwesenheit


München
Gericht erlaubt Vermietung bei berufsbedingter Abwesenheit

Von dpa
13.08.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Stewardess hat sich vor Gericht das Recht erstritten, ihre selbst genutzte Eigentumswohnung in München während ihrer berufsbedingten Abwesenheitszeiten kurzzeitig an Touristen zu vermieten. Die Stadt München hatte ihr das untersagt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der Berufung der Frau statt.

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte sie ihre Wohnung auf der Vermittlungsplattform Airbnb zur Vermietung angeboten. Darin sah die Landeshauptstadt eine unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum und ordnete an, das unverzüglich zu beenden. Das Verwaltungsgericht München bestätigte das Verbot. Der Verwaltungsgerichtshof dagegen gab der Berufung der Stewardess statt. Die schutzwürdigen Belange der Klägerin würden die öffentlichen Belange am Wohnraumerhalt überwiegen.

Durch das Verbot stehe dem Wohnungsmarkt keine bisher zweckentfremdete Wohnung wieder zur Verfügung. Es führe nur dazu, dass die Wohnung über den gestatteten Vermietungszeitraum von acht Wochen hinaus unbewohnt leer stehen würde. Dieser Fall sei anders, als wenn "Personen eine nicht dauerhaft selbst bewohnte Wohnung zur Maximierung des Ertrags an einen ständig wechselnden Personenkreis wie zum Beispiel "Medizintouristen" vermieten". Gegen den Beschluss kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.

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