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Urteil | Gericht: Bibliotheken in NRW dürfen auch an Sonntagen öffnen


Urteil
Gericht: Bibliotheken in NRW dürfen auch an Sonntagen öffnen

Von dpa
Aktualisiert am 01.06.2023Lesedauer: 2 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Eine entsprechende Verordnung des Landes ist rechtmäßig, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW am Donnerstag in Münster entschieden und damit eine Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgewiesen. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 4 D 94/20.NE).

Die Gewerkschaft wollte zum Schutz der Angestellten die Öffnung an Sonn- und Feiertagen unterbinden lassen. Bei dem Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen war Verdi in den vergangenen Jahren vor dem OVG oft erfolgreich. In diesem Fall aber liegt der Fall nach Ansicht des 4. Senats anders.

Bei den Bibliotheken sei das Land zurecht davon ausgegangen, dass die Menschen diese nichtkommerziellen Orte der Kultur nutzen, vergleichbar mit Theatern und Museen. Damit sei der Einsatz von Arbeitnehmern in öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen erforderlich. Für diese Fälle sieht das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen vor, wenn damit die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung bedient werden.

Laut Urteilsbegründung sei die Einschätzung des Landes schlüssig und vertretbar. Auswertungen von Besucherzahlen mehrer Bibliotheken in den vergangen Jahren hätten erhebliche Besucherströme aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen aufgezeigt. Damit würde die Sonntagsöffnung der öffentlichen Bibliotheken die besondere kulturelle Funktion erfüllen, wie es das Gesetz vorsieht.

Die FDP im NRW-Landtag begrüßte das OVG-Urteil. "Das 2019 von uns Freien Demokraten gemeinsam mit der CDU eingeführte Bibliotheksstärkungsgesetz hat die Sonntagsöffnungen erst ermöglicht. Damit haben wir die vorherige Ungleichbehandlung der öffentlichen Bibliotheken gegenüber Museen, wissenschaftlichen und kirchlichen Bibliotheken, Theatern sowie Kinos aufgehoben", sagte Yvonne Gebauer als Kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion laut Mitteilung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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