t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalNürnberg

Oberasbach: Fremder will Kind im Landkreis Fürth mit Süßigkeiten anlocken


Verhaltenstipps für Eltern
Fremder will Kind im Landkreis Fürth mit Süßigkeiten anlocken

Von t-online, krei

14.07.2022Lesedauer: 3 Min.
Kinder auf dem Schulweg (Symbolfoto): Privatschulen wählen die Schüler nach eigenen Kriterien aus.Vergrößern des BildesKinder auf dem Schulweg (Symbolfoto): Nach Vorfällen in Oberasbach, in denen ein Fremder Kinder angesprochen hat, gibt die Polizei Mittelfranken Eltern Verhaltenstipps. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Fremder hat Kinder in Oberasbach im Landkreis Fürth angesprochen. Einem Jungen bot er Schokolade an, einem Mädchen wollte er zu Hause etwas zeigen.

Ein 61-Jähriger soll Kinder an zwei Tagen im Landkreis Fürth angesprochen haben. Die Polizei ist alarmiert – und gibt Eltern Verhaltenstipps.

Der zunächst Unbekannte sprach am Sonntag, 10. Juli, ein Mädchen an der Saalfelderstraße in Oberasbach im Landkreis Fürth an, das gerade mit dem Hund Gassigehen war. Der ältere Mann fragte sie nach ihrem Alter und auf welche Schule sie gehe. Außerdem wollte er ihr bei sich zu Hause etwas zeigen. Das teilt das Polizeipräsidium Mittelfranken mit.

Das Mädchen reagierte laut Polizei vorbildlich. Sie sprach eine Frau an, die sich in der Nähe befand, anschließend erzählte sie den Vorfall ihren Eltern. Die Polizei suchte unmittelbar nach dem Unbekannten, doch die Fahndung blieb zunächst erfolglos.

Weiterer Vorfall in Oberasbach: Junge mit Schokolade gelockt

Bald wurden die Beamten auf einen weiteren Vorfall aufmerksam: Einen Tag darauf, am Montag, hat wohl derselbe Mann wieder ein Kind angesprochen. Der Junge war an der Hainbergstraße unterwegs – rund 20 Gehminuten vom ersten Ort entfernt. Dort bot ihm ein Fremder Süßigkeiten an.

Noch am Montag machte die Polizeiinspektion Stein in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Fürth einen 61-Jährigen aus Oberasbach ausfindig. Der Mann konnte aufgrund von Videoaufnahmen auf einem Privatgrundstück identifiziert werden, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf t-online-Nachfrage.

Kinder anzusprechen ist keine Straftat

Die Beamten führten eine sogenannte Gefährderansprache durch, heißt es. Das geschieht immer dann, "wenn eine Ansprache nötig erscheint", jedoch keine Straftat im juristischen Sinne vorliegt – aber eben doch eine mögliche Gefahr ausgehen könnte. Denn: Kinder anzusprechen ist keine Straftat. Und zu einem körperlich übergriffigen Verhalten ist es laut Polizei nicht gekommen.

Während des Gesprächs räumte der Mann ein, die Kinder angesprochen zu haben. "Ihm wurde deutlich vermittelt, dass ein solches Verhalten zukünftig zu unterlassen ist", heißt es vonseiten der Polizei. Die Beamten schilderten ihm die Konsequenzen, wenn er noch einmal auf Kinder zugehen würde.

Die Polizei nimmt die Vorfälle zum Anlass, um Eltern und Kinder auf das richtige Verhalten in einem solchen Fall hinzuweisen. Sie warnt ausdrücklich davor, eigenmächtige Ermittlungen anzustellen oder "selbst erstellte Fahndungsplakate" und ähnliches zu veröffentlichen.

Die Fälle erinnern an ähnliche Vorfälle im Nürnberger Land und in Roth, die sich Mitte Mai zugetragen haben. Ein Mann soll versucht haben, Kinder mit Süßigkeiten in seinen Van zu locken. Ein 70-Jähriger wurde vorläufig festgenommen, weil er sich den Vollstreckungsbeamten widersetzte. Wenig später wurde er wieder entlassen. Bevor der 70-Jährige ausfindig gemacht werden konnte, kursierte der Name eines unschuldigen Mannes. Zwischen den Vorfällen bestehe aber keine Verbindung, versichert der Polizeisprecher.

Folgende Erziehungstipps gibt die Polizei Mittelfranken Eltern:

  • Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alles erzählen kann.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind im Alltag, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. Ein Selbstbehauptungskurs für Kinder kann hier hilfreich sein.
  • Jedoch: Machen Sie Ihrem Kind keine Angst. Panik ist in jeglicher Hinsicht ein schlechter Begleiter.

Wie sich Eltern bei einem konkreten Vorfall am besten verhalten:

  • Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bemühen Sie sich zunächst, Ruhe zu bewahren.
  • Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam zu und nehmen Sie es ernst.
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei.
  • Nehmen Sie Abstand vor eigenhändigen "Fahndungsaufrufen" in sozialen Netzwerken, Chatgruppen und Co. Hier haben Sie weder den Verbreitungsgrad noch den Inhalt weiterer Verbreitungsnachrichten in der Hand.

Vorbeugende Verhaltenstipps:

  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich gegebenenfalls auf dem Schulweg/Spielplatz Hilfe holen kann: Geschäfte, Klingeln an einer Haustüre, stark frequentierte Straßen, usw.).
  • Schicken Sie Ihr Kind, wenn möglich, in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.
  • Beschriften Sie Kleidungsstücke oder die Schultasche nicht von außen sichtbar mit dem Namen. Spricht ein Fremder das Kind mit Vornamen an, wird eine Vertrauensbasis suggeriert.
  • Kinder sollten lernen, Distanz zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie angesprochen werden.
  • Kinder sollten lernen, dass Sie Aufforderungen oder Bitten von fremden Erwachsenen immer ablehnen dürfen, ohne dass dies unhöflich ist.
  • Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, um Selbstbewusstsein entwickeln zu können. Täter sprechen bevorzugt unsicher wirkende Kinder an. Selbstbewusstsein ist daher ein wirksamer Schutz.
Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website