Vorwurf: CSU-Chef als SS-Mann dargestellt Künstler wegen Söder-Graffito vor Gericht

Das ging zu weit – sagt ein Gericht. Ein Nürnberger Künstler wurde für eine gemalte Beleidigung gegen Markus Söder verurteilt. Stimmt gar nicht, sagt der Künstler.
Das Verfahren um ein Graffito, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Art SS-Uniform zeigen soll, landet vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der wegen des Graffito verurteilte Künstler hat Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der 39-Jährige richtet sich damit gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Das Gericht hatte eine Berufung des Mannes Mitte Juni als unbegründet verworfen. Es bestätigte eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung, die das Amtsgericht Nürnberg zuvor erteilt hatte. Ein mutmaßlich gewaltvoller Polizeieinsatz, der Auslöser für das Graffito gewesen sein soll, beschäftigt mittlerweile das Landeskriminalamt (LKA).
Umstrittenes Söder-Graffito auf Scheune in Nürnberg
Der Mann mit dem Künstlernamen Fabian Zolar hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Es zeigt in der oberen Hälfte nach Überzeugung des Landgerichts Söder in einer Art SS-Uniform. Darunter sind zwei Szenen zu sehen, in denen Polizisten ähnelnde Personen Gewalt ausüben.
Vor Gericht hatte der Mann erneut bestritten, mit seinem Graffito den Ministerpräsidenten abgebildet zu haben. Zudem hatte der Künstler geschildert, er habe im Juni 2022 vor der Scheune "brutale Gewalt" von Polizeibeamten erlebt. Zuvor sei es dort zwischen seinem psychisch kranken Bruder und einem Hundehalter zu einer Auseinandersetzung gekommen. Als er die Beamten angesprochen habe, sei er mit Gewalt auf den Boden gedrückt worden und habe sich mehrere Verletzungen zugezogen. Nach Angaben des LKA wird wegen des Vorfalls gegen Polizisten ermittelt. Nähere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Die bayerische Staatskanzlei hatte nach Bekanntwerden des Graffito Strafanzeige gestellt. Da der Mann gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hatte, landete der Fall schließlich vor Gericht.
- Nachrichtenagentur dpa