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Vergewaltigungen in Nürnberger Asylunterkunft: Lange Haftstrafe


Frauen in Flüchtlingsunterkunft
Vergewaltigungen: Lange Haftstrafe für Security-Mann

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Ex-Security-Mitarbeiter wegen Vergewaltigung vor GerichtVergrößern des BildesHier sollen sich die Taten ereignet haben: Die Asylunterkunft in der Nürnberger Schmausenbuckstraße (Archivbild). (Quelle: Daniel Löb/dpa/dpa)
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Lange Haftstrafe: Richter glauben der Version eines Angestellten in einer Asylunterkunft nicht und fällen ihr Urteil.

Er sollte die Frauen eigentlich schützen: Weil er als Security-Mitarbeiter in einer Nürnberger Flüchtlingsunterkunft zwei Frauen über Jahre zum Teil dutzendfach vergewaltigt haben soll, ist ein 54-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth sprachen ihn am Montag der Vergewaltigung in 67 Fällen sowie der sexuellen Belästigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Nach Überzeugung der Kammer soll der Deutsche eine der Frauen 62 Mal vergewaltigt haben, eine weitere Frau aus der Unterkunft in fünf Fällen. In einem weiteren Fall soll er eine Bewohnerin sexuell belästigt haben, indem er sie gegen ihren Willen geküsst haben soll.

Weitere Fälle wurden fallen gelassen

Weitere ursprünglich angeklagte Fälle der Vergewaltigung ließen sich im Prozess zeitlich nicht genau eingrenzen und wurden deshalb fallen gelassen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und den Frauen im Prozess vorgeworfen, sie würden ihn fälschlicherweise beschuldigen. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Die Richter hielten die Aussagen der Geschädigten für glaubwürdig, wie die Sprecherin sagte.

Der Angeklagte war ab September 2018 in der Nürnberger Flüchtlingsunterkunft beschäftigt. Den Frauen soll er dabei gedroht haben, er würde seine Position ausnutzen und ihnen vom Jugendamt ihr Kind wegnehmen lassen, wenn sie sich ihm nicht fügten. Die Frauen soll er in den Jahren 2018 bis 2022 in Büroräumen und in einem Heizungsraum der Einrichtung vergewaltigt haben.

Im Januar 2023 kam der 54-Jährige in Untersuchungshaft. Die Verteidiger des Mannes hatten einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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