Urteil in Nürnberg gefallen Todesschütze Mert A. muss lebenslang in Haft
Nach den tödlichen Schüssen im Oktober 2022 ist der Schütze Mert A. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Gericht am Donnerstag.
Der 29-jährige Mert A. ist nach Todesschüssen in der Nürnberger Südstadt auf einen damals 30 Jahre alten Bekannten zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 auf offener Straße nach einem Streit auf zwei Männer schoss. Einer der beiden Getroffenen starb, der zweite überlebte schwer verletzt.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine spätere vorzeitige Haftentlassung deutlich erschwert.
Täter rechtfertigte Schüsse als Notwehr
Der 29-Jährige stand seit Dezember 2023 in Nürnberg wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht. Er selbst sah die Schüsse als Notwehr an, weil er von den Männern nach den Streitigkeiten bedroht und beleidigt worden sei. In seinem "letzten Wort" entschuldigte er sich am Donnerstag bei den Hinterbliebenen. Er wünsche, die Schüsse wären nicht gefallen.
Der Schütze, gemeinsam mit einem seiner späteren Opfer als ukrainische Flüchtlinge getarnt aus der Türkei über Belarus nach Deutschland gekommen, konnte anschließend zunächst flüchten und sich ins Ausland absetzen. Drei Monate später wurde er von einem Spezialeinsatzkommando der italienischen Polizei in einem Hotel in Rimini festgenommen.
Zeugen tätigten widersprüchliche Aussagen
Die Ermittler der Polizei hatten Streitigkeiten über Geschäfte mit Shisha-Tabak und E-Zigaretten als Hintergrund für den Streit angenommen. Die genaue Motivlage konnte im Prozess nicht geklärt werden. Zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Beteiligten lieferten teils sich widersprechende Einblicke in ein Geflecht möglicher krimineller Machenschaften rund um das Trio.
Die Verteidiger des 29-Jährigen hatten Freispruch gefordert. Sie hatten argumentiert, die Schüsse seien im Gerangel gefallen, nachdem ihr Mandant angegriffen worden sei. Bis zuletzt hatten sie mit Beweis- und Befangenheitsanträgen versucht, die Unschuld ihres Mandanten nachzuweisen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa