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Kirchenaustritt in Nürnberg: Diese Unterlagen brauchen Sie


Termine, Ablauf und Unterlagen
Kirchenaustritt in Nürnberg: Diese Dokumente benötigen Sie

Von t-online
25.07.2025 - 13:43 UhrLesedauer: 2 Min.
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Sebalduskirche im Abendlicht (Archivbild): Auch in Nürnberg kehren immer mehr Menschen der Kirche den Rücken. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Helmut Meyer zur Cap/imago)
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Wer in Nürnberg den Kirchenaustritt plant, sollte wissen: Es braucht mehr als nur einen Ausweis.

Viele Menschen entscheiden sich für den Kirchenaustritt, um etwa Kirchensteuer zu sparen. In Nürnberg müssen Sie dafür persönlich beim Standesamt oder einem Bürgeramt vorstellig werden.

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Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bei Verheirateten oder Geschiedenen kann zusätzlich das Familienbuch erforderlich sein. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann online über das Terminportal der Stadt Nürnberg gebucht werden.

Zuständige Stellen und Kontakt

Zuständig für den Kirchenaustritt ist das Standesamt Nürnberg in der Hirschelgasse 32. Alternativ können Sie auch eines der Bürgerämter der Stadt aufsuchen.

Der Austritt muss persönlich vor Ort erklärt werden. Nur mit notariell beglaubigter Unterschrift ist auch eine schriftliche Erklärung möglich, die dann an das Standesamt übermittelt wird.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25 Euro. Eine Austrittsbescheinigung kostet zusätzlich 10 Euro. Die Zahlung erfolgt vor Ort meist per EC-Karte oder bar.

Tipp: Die Austrittsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Arbeitgeber, Versicherungen oder kirchlichen Einrichtungen. Überlegen Sie, ob Sie diese benötigen.

Rechtswirksamkeit und steuerliche Folgen

Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet jedoch erst mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Das Standesamt informiert automatisch die Meldebehörde und das Finanzamt.

Achtung: Ein Kirchenaustritt kann nicht rückwirkend erklärt werden. Die Religionsgemeinschaft wird automatisch informiert – eine separate Mitteilung ist nicht erforderlich.

Besonderheiten für Minderjährige

Für Kinder unter 12 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Zwischen 12 und 14 Jahren ist die Zustimmung des Kindes erforderlich. Ab 14 Jahren können Jugendliche den Austritt selbst erklären.

Bei mehreren Wohnsitzen können Sie das Standesamt wählen. Zuständig ist immer das Standesamt des Wohnortes nach bayerischem Recht.

Verwendete Quellen
  • nuernberg.de: "Kirchenaustritt – Standesamt"
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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