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Neue Corona-Maßnahme: Nürnberg führt strikte Ausgangsbeschränkung ein


Neue Corona-Maßnahme
Strikte Ausgangsbeschränkungen in Nürnberg

Von dpa-afx
Aktualisiert am 01.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Nürnberger Altstadt (Symbolbild): Die Stadt hat nun strikte Ausgangsbeschränkungen eingeführt.Vergrößern des BildesDie Nürnberger Altstadt (Symbolbild): Die Stadt hat nun strikte Ausgangsbeschränkungen eingeführt. (Quelle: Sabine Gudath/Archivbild/imago-images-bilder)
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Nürnberger dürfen ab sofort nur noch aus triftigem Grund aus dem Haus gehen. Die Stadt hat eine strikte Ausgangsbeschränkung als neue Corona-Maßnahme eingeführt.

Die Stadt Nürnberg verhängt als erste Großstadt in Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen. Damit sollen die stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. Die Beschränkungen sollen ab sofort bis zunächst zum 20. Dezember gelten, kündigte Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Dienstag an. Nürnberger dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen.

Außerdem weitet die Stadt die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Innenstadt aus. Ab dem 7. Dezember sollen Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel unterrichtet werden – mit Ausnahme von Förderschulen, schulvorbereitenden Einrichtungen und Abschlussklassen.

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Inzidenzwert deutlich über 300

Wer einen Angehörigen in einem Altenheim besuchen will, muss sich vorher auf eine Infektion testen lassen und eine FFP2-Maske tragen. Demonstrationen dürfen nur noch an einem festen Ort für maximal 60 Minuten stattfinden, alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag für Nürnberg einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 306,7. Auch in den Städten Passau und Schwabach sowie in den Landkreisen Passau, Regen und Freyung-Grafenau liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300. Sobald eine Kommune diesen Wert überschreitet, sind lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen eine von mehreren Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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