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Doping-Fall Vuskovic: DFB verhängt Sperre gegen HSV-Profi


Dopingverdacht
DFB verhängt vorläufige Sperre gegen HSV-Profi Vuskovic

Von dpa
Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Mario Vuskovic: Der HSV-Profi wird wohl vorerst nicht mehr für die Hamburger auflaufen.Vergrößern des BildesMario Vuskovic: Der HSV-Profi wird wohl vorerst nicht mehr für die Hamburger auflaufen. (Quelle: IMAGO/Sportfoto Zink / Melanie Zink)
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Bei einer Doping-Probe im September war HSV-Profi Mario Vuskovic positiv getestet worden. Nun hat der DFB den Verteidiger auch offiziell vorläufig gesperrt.

Der unter Dopingverdacht stehende Fußball-Profi Mario Vuskovic vom Hamburger SV ist vorläufig gesperrt worden. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Dienstag mitteilte, wurde die Suspendierung gegen den Spieler des Zweitligisten im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen. Sie gilt bis zur Entscheidung des DFB-Sportgerichts in der Hauptsache.

Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des Hamburger Zweitliga-Spielers, der am Mittwoch seinen 21. Geburtstag feiert, war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich nach DFB-Angaben um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz", bei deren Nachweis nach der Rechts- und Verfahrensordnung eine vorläufige Sperre zu verhängen ist.

Regelstrafe beträgt vier Jahre

Der Innenverteidiger ist von seinem Klub vorerst aus dem Trainingsbetrieb genommen worden. Auch bei der momentan stattfindenden USA-Reise ist der Kroate nicht dabei. Die Öffnung der B-Probe ist beantragt. Bis zu deren Resultat ist die Causa Vuskovic ein Verdachtsfall.

Die Regelstrafe für Dopingdelikte beträgt vier Jahre. Wenn kein Verschulden nachgewiesen wird, kann die Strafe reduziert werden. Für Vuskovic, der nach starken Leistungen als Stammspieler bei den Hanseaten auf dem Sprung in die Nationalmannschaft stand, könnte eine lange Sperre das Ende seiner sportlichen Karriere bedeuten.

Ein Punktabzug droht dem Tabellenzweiten aus Hamburg aber offenbar nicht: Nach dem DFB-Reglement sollen Strafen gegen einen Verein nur dann erfolgen, "wenn dem Klub ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder mehr als zwei Spieler der Mannschaft gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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