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DFB-Sportgericht sperrt HSV-Profi Mario Vuskovic für zwei Jahre


Urteil gefallen
DFB sperrt Vuskovic für zwei Jahre – HSV legt Berufung ein

Von t-online, sid, np

Aktualisiert am 30.03.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 1018326068Vergrößern des BildesMario Vuskovic : Der HSV-Profi wird für zwei Jahre gesperrt. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn)
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Drastische Strafe für HSV-Profi Mario Vuskovic. Wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Richtlinien darf er zwei Jahre kein Spiel mehr bestreiten.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Das gab der DFB am Donnerstag bekannt. Dabei wird die Vorsperre angerechnet, sodass seine Sperre rückwirkend ab dem 15. November 2022 läuft.

HSV kündigt Berufung an

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt dazu: "Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte ‘nicht-spezifische Substanz’, womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt."

Nach einer Trainingskontrolle war im Urin des Abwehrspielers die verbotene Substanz gefunden worden. Da Vuskovic' Vorsperre angerechnet wird, ist er ab dem 16. November 2024 wieder spielberechtigt.

Wenige Minuten nach der Mitteilung des Sportgerichts kündigte der HSV an, in Berufung zu gehen. "Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird", wurde Sportvorstand Jonas Bold bei hsv.de zitiert. "Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen."

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden, laut Pressemitteilung des DFB auch von der NADA oder der WADA.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung DFB
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen SID und dpa
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