Hamburger SV Jatta-Anwalt: Einwendung gegen Verfahrens-Eröffnung erheben
Hamburg (dpa) - Der Anwalt von Bakéry Jatta hat angekündigt, eine Einwendung gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Fußballprofi des Zweitligisten Hamburger SV zu erheben.
"Das reiche ich heute ein", sagte Rechtsanwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur. Im Anschluss muss dann vom Gericht entschieden werden, ob das Verfahren tatsächlich eröffnet wird.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Anfang Dezember gegen den HSV-Spieler Anklage vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich sich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen.
Jatta ist beim derzeitigen Trainingslager der Hamburger im spanischen Sotogrande nicht dabei, da bei ihm eine Corona-Infektion nachgewiesen worden war. Jattas Anwalt hatte die Vorwürfe gegen den Mittelfeldspieler mehrfach zurückgewiesen. Der HSV stellte sich hinter seinen Profi.