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Werder Bremen: Ex-Torwart Tim Wiese geht wegen Stadionverbots vor Gericht


Wegen Stadionverbot
Ex-Torwart Wiese geht gegen Werder Bremen vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 27.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ex-Werder-Torhüter Tim WieseVergrößern des BildesTim Wiese wehrt sich gegen das von Werder Bremen verhängte Stadionverbot. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)
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Aktuell darf Tim Wiese nicht ins Weserstadion. Gegen die Entscheidung seines früheren Klubs geht der Ex-Torwart nun vor.

Der frühere Fußball-Nationaltorhüter Tim Wiese will das von seinem Ex-Klub Werder Bremen gegen ihn verhängte Stadionverbot abwenden. Dafür geht er vor Gericht. Sowohl der Fußball-Bundesligist als auch Wieses Rechtsanwalt Heiko Klatt bestätigten den Termin der Verhandlung am 20. November am Bremer Landgericht. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

"Wir hatten versucht, das Ganze außergerichtlich zu lösen, weil wir das Verbot für rechtswidrig halten. Sie haben uns die Hintergründe nicht konkret erklärt. Da bleibt dann nur der Weg zum Gericht", teilte Rechtsanwalt Klatt auf Anfrage mit. Der Verein erklärte ebenfalls auf Anfrage, sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen.

Klatt: "Stadionverbot basiert auf Willkür"

Werder hatte gegen seinen ehemaligen Torwart, der für Bremen 266 Pflichtspiele absolviert hatte, ein Stadionverbot verhängt. Hintergrund soll ein Vorfall beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen im März gewesen sein. Rechtsanwalt Klatt hatte die vor einiger Zeit eingereichte Klage mit der aus der Sicht von Wiese mangelnden Aufklärung des Vorfalls durch die Bremer erklärt. "Werder hat die von Tim Wiese benannten Zeugen nicht einmal kontaktiert, geschweige denn zu dem Vorwurf befragt. Das Stadionverbot basiert daher auf Willkür und nicht auf der Grundlage einer hinreichenden Sachverhaltsaufklärung", teilte Klatt damals mit.

Bremens Profifußball-Leiter Clemens Fritz (42) wehrte sich daraufhin gegen die Vorwürfe, dass die Hanseaten hätten die Thematik nicht ernst genommen hätten oder dass es Probleme bei den Abläufen gegeben habe. "Wir gehen da wirklich mit bestem Wissen und Gewissen ran", fügte er damals hinzu. Mehr wollte er wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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