Gericht verkündet Wegweisende Schiedsrichter-Entscheidung getroffen
DFB-Schiedsrichter dürfen künftig vor Arbeitsgerichten klagen – das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Noch gilt das Urteil nicht final.
Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes können künftig juristisch gegen den Verband vorgehen – zumindest vorläufig. Das Landesarbeitsgericht Köln hat den Weg für Klagen vor den Arbeitsgerichten freigemacht.
Nach dem nun veröffentlichten Urteil vom 16. Juni dürfen DFB-Referees etwaige Forderungen gegen den Verband vor Gericht geltend machen. Das betrifft etwa Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da eine Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen wurde.
Hintergrund ist der Fall eines 28 Jahre alten Unparteiischen, der im Vorjahr nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga nominiert worden war – nach eigenen Angaben wegen seines Alters. Der Schiedsrichter machte daraufhin einen Anspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend.
Der DFB hatte sich gegen das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gewehrt. Aus Sicht des Verbands würde selbst eine Aufnahme in die Schiedsrichterliste kein Arbeitsverhältnis begründen. Das Landesarbeitsgericht sah das anders: Die Richter stellten fest, dass im konkreten Fall eine persönliche Abhängigkeit vom Verband bestehe – ein zentrales Merkmal eines Arbeitsverhältnisses.
- Nachrichtenagentur dpa
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