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Hamburg: Illegales Rennen kostet Kind das Leben – Raser verurteilt


Mit 178 km/h durch Hamburg
Kind stirbt bei Rennen – milde Strafe für Raser

Von afp, dpa, t-online
23.07.2025 - 16:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahre Gefängnis erhalten die beiden in Hamburg verurteilten Raser, die das Leben eines Kindes auf dem Gewissen haben.Vergrößern des Bildes
Sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahre Gefängnis erhalten die beiden in Hamburg verurteilten Raser, die das Leben eines Kindes auf dem Gewissen haben. (Quelle: Christian Charisius/dpa)
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Zwei Männer rasen mit 178 km/h durch Hamburg – ein Auto wird getroffen, ein Kind stirbt. Jetzt fällt das Urteil.

Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang zu langen Haftstrafen verurteilt. Einer der beiden muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, der andere sieben Jahre. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit. Ein damals zweijähriger Junge war bei dem Unfall ums Leben gekommen, sein Zwillingsbruder wurde schwer verletzt.

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Bis zu 178 km/h in der Innenstadt von Hamburg

Der Vorfall ereignete sich im vergangenen August. Nach Überzeugung des Gerichts lieferten sich die beiden Männer ein Rennen durch Hamburg – mit Geschwindigkeiten von bis zu 178 Kilometern pro Stunde. Einer der Angeklagten verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte mit großer Wucht in das Auto einer Frau. Beide Autos wurden auf die Gegenfahrbahn geschleudert und stark beschädigt.

In dem Wagen der Frau saßen ihre beiden Söhne, damals zwei Jahre alt. Einer der Jungen starb noch am selben Abend an seinen schweren Verletzungen. Sein Bruder wurde ebenfalls schwer verletzt, überlebte jedoch. In nur 16 Sekunden zerstörten die beiden Raser das Leben einer jungen Familie.

Gericht verneint Mord

Die Männer im Alter von 23 und 25 Jahren wurden unter anderem wegen Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Eine Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes blieb aus – obwohl die Staatsanwaltschaft genau das gefordert hatte. Sie hatte lebenslange Haftstrafen beantragt, doch das Gericht sah die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte lebenslange Haftstrafen beantragt – unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die Verteidiger hatten sich für deutlich mildere Strafen ausgesprochen: Für den einen Angeklagten forderten sie eine "angemessene Freiheitsstrafe", für den anderen sogar eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen afp und dpa
Transparenzhinweis

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