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DFB in der Pflicht: Fanforscher Lange empfiehlt Rücknahme der Kollektivstrafe


DFB in der Pflicht
Fanforscher Lange empfiehlt Rücknahme der Kollektivstrafe

Von dpa
03.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Fanforscher Harald Lange, Professor an der Universität Würzburg, empfiehlt dem DFB die Rücknahme der Kollektivstrafe.Vergrößern des BildesFanforscher Harald Lange, Professor an der Universität Würzburg, empfiehlt dem DFB die Rücknahme der Kollektivstrafe. (Quelle: picture alliance / David Ebener/dpa./dpa)
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Würzburg (dpa) - Fanforscher Harald Lange sieht den Deutschen Fußball-Bund im eskalierenden Konflikt mit einigen Fans in der Pflicht.

"Ich würde dem DFB dringend empfehlen, diese Kollektivstrafe zurückzunehmen oder zumindest das Versprechen zu geben, sie nicht mehr anzuwenden", sagte der Professor der Universität Würzburg mit Bezug auf die Strafe gegen Anhänger von Borussia Dortmund. Die Fans des BVB waren aufgrund von Beleidigungen gegen den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp mit einem Auswärtsbann belegt worden.

Am Wochenende hatte es daraufhin in mehreren Fußballstadien massive Beleidigungen gegen Hopp und Kritik am DFB gegeben. Es gab mehrere Spielunterbrechungen, die Partien Union Berlin gegen VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim gegen FC Bayern München standen kurz vor dem Abbruch.

"Es wird sich Woche für Woche aufschaukeln, es sei denn, es gelingt dem DFB, die Luft aus dem Ganzen rauszulassen", sagte Lange der Deutschen Presse-Agentur am Montag. "Wenn man sagen würde, "die Kollektivstrafe war falsch, wir gehen da anders mit um", dann wäre die Luft sofort raus. Das ist aber wahrscheinlich strategisch für den DFB nicht machbar. Das würde dann als Form von Schwäche interpretiert werden." Statt ganze Gruppen zu bestrafen, müsse man wieder in den Dialog mit den Fans eintreten.

Für Straffreiheit bei harten Beleidigungen plädiert Lange ausdrücklich nicht. "Ich finde das absolut verabscheuungswürdig, was da passiert. Dass da ein Mann derart diskreditiert wird, das halte ich für unhaltbar", sagte er mit Blick auf Hopp. "Wenn diejenigen, die dafür verantwortlich sind, identifiziert werden, dann muss das Konsequenzen haben, und zwar Konsequenzen, die das Strafrecht dafür vorsieht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger."

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