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Sonderspielbetrieb: DFL-Präsidium lässt in Ausnahmefällen Stehplätze zu


Sonderspielbetrieb
DFL-Präsidium lässt in Ausnahmefällen Stehplätze zu

Von dpa
11.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Stehplätze dürfen an den ersten sechs Spieltagen besetzt werden.Vergrößern des BildesStehplätze dürfen an den ersten sechs Spieltagen besetzt werden. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa) - Bei den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga dürfen an den ersten sechs Spieltagen in Ausnahmefällen auch Stehplätze in den Fußball-Stadien besetzt werden.

Eine entsprechende Ergänzung der Spielordnung während des corona-bedingten Sonderspielbetriebs hat das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgenommen. Der beschlossene Passus nehme Bezug auf die Entscheidung der DFL-Mitgliederversammlung von Anfang August, in der sich die Clubs mehrheitlich darauf verständigt hätten, ihre Heimspiele bis zum 31. Oktober freiwillig ohne Stehplatzbesucher durchzuführen.

Die vorgenommene Ergänzung sieht nun vor, dass Stehplätze besetzt werden dürfen, wenn die festgelegte zulässige maximale Zuschauerzahl nicht ohne Stehplätze erreicht werden kann. Damit sollen mögliche wirtschaftliche Nachteile für Vereine vermieden werden, die nicht ausreichend Sitzplätze haben, um die maximal erlaubte Zuschauerzahl ins Stadion zu lassen. Betroffen davon könnte unter anderem der 1. FC Union Berlin sein. Der Bundesligist hatte "mit Blick auf die infrastrukturellen Besonderheiten im Stadion An der Alten Försterei und die Vorgaben der lokal zuständigen Behörden ein entsprechendes Anliegen beim DFL-Präsidium hinterlegt", teilte der Ligaverband mit.

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