Ärger um Jungstar Yamal Nationaltrainer pfeift auf deutsches Recht
Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.An den Verteidigern kommt Lamine Yamal bislang beinahe mühelos vorbei. Aber kann Spaniens 16-jähriges Ausnahmetalent auch deutsche Behörden umdribbeln? Das muss er nämlich.
Um 23 Uhr müsste Lamine Yamal eigentlich ein schriller Abpfiff in den Ohren klingen. Egal, wie viele Minuten der Schiedsrichter nachspielen lässt: Dann ist Schluss – zumindest, wenn es nach den strengen Bestimmungen der deutschen Behörden geht.
Für Jugendliche zwischen 15 und 18 gilt nämlich Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes: Es untersagt jede Arbeit außerhalb des Zeitfensters zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Seit 2021 ist die Regelung für Sportler leicht aufgeweicht. Aber nur bis 23 Uhr. Diese Regelung gilt für jeden, der in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgeht (darunter fällt auch das Länderspiel eines Nationalspielers). Seine Nationalität spielt keine Rolle.
Das bedeutet: Zumindest bei den späten Spielen der EM, die um 21 Uhr angepfiffen werden, tickt für den minderjährigen Überkicker die Uhr laut und vernehmlich. Zweimal 45 Minuten plus 15 Minuten Pause: Ruckzuck ist es 22.45 Uhr. Kommen in der regulären Spielzeit ein paar Unterbrechungen hinzu – Trinkpausen, Wehwehchen eines Akteurs, Videobeweise etc. –, spielt sich Lamine Yamal schnell ins behördliche Abseits. Von Verlängerungen oder einem Elfmeterschießen gar nicht zu reden. Zudem: Auch das Auslaufen nach dem Spiel, die nötige Dusche und alle Interviews zählen zur Arbeitszeit.
Theoretisch bricht Spaniens Fußballverband also jedes Mal geltendes deutsches Recht, wenn er den Außenstürmer nicht vor 23 Uhr ins Hotelbett steckt.
Verstoß gegen deutsches Gesetz?
t-online fragte bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach, ob ein Verstoß gegen das Jugend-Arbeitsschutzgesetz vorliegt. Eine Sprecherin bestätigte, dass man Kontakt mit dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf aufgenommen habe und den Fall nun prüfe.
Was da genau bedeuten könnte? Ein Verstoß kann gemäß Paragraf 22 Absatz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro sanktioniert werden. Bei den Partien der Spanier gegen Italien, Kroatien und Georgien ist das bei buchstabengetreuer Auslegung der gesetzlichen Regelungen bereits der Fall gewesen.
Beim deutschen Viertelfinalgegner lässt man es darauf ankommen. Nationaltrainer Luis de la Fuente will jeden Strafzettel für seinen Wunderstürmer hinnehmen: "Ich kenne die deutsche Gesetzgebung nicht. Muss Lamine um 23 Uhr raus? Ich glaube nicht", erklärte er schon im Vorfeld des Achtelfinales gegen Georgien: "Wir sind alle für sein Wohlergehen verantwortlich. Wir werden unseren Job machen und ihn spielen lassen. Mehr nicht".
Beim Viertelfinale gegen Deutschland am Freitag in Stuttgart übrigens braucht auf der spanischen Trainerbank niemand auf die Uhr zu schauen. Die Partie beginnt schon um 18 Uhr. Es müsste schon ein sehr langes Elfmeterschießen geben, um Lamine Yamal erneut Probleme mit den deutschen Behörden zu verursachen.