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Fall Rüdiger: Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt DFB-Meldung


Fall Rüdiger
Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt DFB-Meldung

Von dpa, t-online
26.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 1042890119Vergrößern des BildesAntonio Rüdiger: Er geht juristisch gegen Julian Reichelt vor. (Quelle: IMAGO/imago)
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Der DFB hat die Vorgänge um Nationalspieler Antonio Rüdiger bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeldet. Nun äußerte sich auch die betroffene Staatsanwaltschaft.

Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat bestätigt, dass der DFB die Vorgänge um Nationalspieler Antonio Rüdiger bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität gemeldet hat. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Fußball-Bund gegen Hasspostings im Internet ("Hate Speech") eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagram-Post von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen. Es handelt es sich dabei aber nicht um eine Strafanzeige durch den DFB im klassischen Sinne. Der 31 Jahre alte Rüdiger von Real Madrid selbst geht juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Nach Meinung von Reichelt, dem Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung "Bild", zeigte Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentlichten Foto zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan verunglimpft und verleumdet. Der Abwehrspieler hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt.

BMI: Erhobener Finger "als Glaubensbekenntnis zu verstehen"

Das Bundesinnenministerium erklärte laut "Bild", aus seiner Sicht sei der erhobene Finger "als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen."

Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Deliktsbereichen, darunter auch Hasskriminalität im Internet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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