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Boris Becker: So geht es der Tennis-Legende in der Haft


Sein Anwalt gibt Auskunft
So geht es Tennis-Legende Boris Becker in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 24.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Boris Becker: Am 7. Juli 1985 gewann er im Alter von 17 Jahren als erster ungesetzter Spieler, als erster Deutscher und als jüngster Sieger das Finale.Vergrößern des BildesBoris Becker: Am 7. Juli 1985 gewann er im Alter von 17 Jahren als erster ungesetzter und jüngster Spieler sowie als erster Deutscher das Finale. (Quelle: IMAGO/Tayfun Salci)
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Boris Becker ist seit einem halben Jahr im Gefängnis. Nun hat sich dessen Anwalt über den Zustand der Tennis-Legende geäußert.

Rund ein halbes Jahr nach Haftantritt geht es dem verurteilten Tennisstar Boris Becker nach Angaben seines Anwalts "den Umständen entsprechend gut". Becker füge "sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein", sagte sein deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur. Sein Mandant könne jederzeit telefonieren und mit der Außenwelt kommunizieren.

Becker ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

"Weitere Details unterliegen Privatsphäre"

Die ersten Wochen verbrachte Becker in dem für Überfüllung, Dreck und Gewalt berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach verlegte man ihn ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen größere Freiheiten als unter den Hochsicherheitsbedingungen in Wandsworth.

Den Angaben des Gefängnisses zufolge leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Ob Becker davon Gebrauch macht, ist unbekannt. "Weitere Details seines Gefängnisaufenthalts unterliegen der geschützten Privatsphäre", heißt es vom Anwalt.

Abschiebung nach Deutschland ungewiss

Ebenfalls ungewiss ist, wann Becker die Haft verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Im Urteil hieß es, die zweite Hälfte der Haftstrafe – also unter Umständen 15 Monate – könne voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden.

"Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird", so Moser. Das britische Innenministerium wollte die Causa Becker im Frühsommer nicht kommentieren, erklärte aber allgemein: "Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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