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Claudia Pechstein scheitert nach BGH-Urteil mit Anhörungsrüge


Nach BGH-Urteil
Claudia Pechstein scheitert mit Anhörungsrüge

Von dpa
Aktualisiert am 07.09.2016Lesedauer: 1 Min.
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, hier kurz vor der Urteilsverkündung beim Bundesgerichtshof.Vergrößern des BildesEisschnellläuferin Claudia Pechstein, hier kurz vor der Urteilsverkündung beim Bundesgerichtshof. (Quelle: dpa-bilder)
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Claudia Pechstein ist nach der (BGH) mit einer Anhörungsrüge gescheitert.

Die 44-Jährige hatte den Richtern vorgeworfen, ihren Vortrag in mehreren Punkten übergangen zu haben. In der BGH-Entscheidung über die Rüge heißt es dazu, der zuständige Kartellsenat sei zwar nicht Pechsteins Auffassung gefolgt, habe sich mit den Themen aber befasst.

Der BGH hatte Anfang Juni Pechsteins Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU wegen ihrer Doping-Sperre ohne positiven Befund zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil hat die Berlinerin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dafür ist die Anhörungsrüge eine Voraussetzung.

Anwälte kritisieren Urteil

Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob der Internationale Sportgerichtshof CAS - wie es am Ende der BGH entschied - als echtes Schiedsgericht zu sehen ist.

Pechsteins Anwälte kritisierten zudem, das Urteil fuße auf fehlerhaften Annahmen über die Verfahrensordnung des CAS. Dazu heißt es nun in dem Beschluss, der Senat sei an frühere Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden. Der Aspekt sei aber für die Entscheidung "nicht von ausschlaggebender Bedeutung".

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