Starkoch muss nicht ins Gefängnis zurück Schuhbeck bleibt wegen Erkrankung vorerst frei

Alfons Schuhbeck ist derzeit nicht in Haft. Wegen gesundheitlicher Probleme ist seine Haft vorerst unterbrochen – eine Rückkehr scheint aktuell ausgeschlossen.
Ob und wann Alfons Schuhbeck zurück in die Justizvollzugsanstalt muss, ist derzeit unklar. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass eine Entscheidung noch aussteht. Es gehe darum zu prüfen, "ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann". Bis dies geschehen ist, bleibt der 76-Jährige auf freiem Fuß.
Die Haft war aus gesundheitlichen Gründen seit Anfang Mai unterbrochen. Diese Aussetzung galt bis einschließlich Pfingstsonntag. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung über den aktuellen Stand berichtet. Eine Stellungnahme von Schuhbecks Verteidigung liegt nicht vor.
"Musste sich einer schweren Operation unterziehen"
Im Mai hatte Uli Hoeneß, Freund von Schuhbeck und früherer Präsident des FC Bayern München, zu "Bild" gesagt: "Alfons Schuhbeck musste sich einer sehr schweren Operation unterziehen." Dem Anwalt Niclas Stieger zufolge, der ein enger Vertrauter des Kochs ist, habe es sich dabei um einen lebenswichtigen Eingriff gehandelt. Mehr dazu lesen Sie hier. Woran Schuhbeck erkrankt ist, ist nicht öffentlich bekannt.
Das Landgericht München I hatte den früheren Fernsehkoch im Oktober 2022 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Schuhbeck über Jahre hinweg Einnahmen aus seinen Restaurants verheimlichte. Insgesamt soll er laut Urteil 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. In mehr als 1.000 Fällen soll er in die Kassen gegriffen und anschließend ein speziell programmiertes Computersystem eingesetzt haben, um die Manipulation zu verschleiern. Im August trat er seine Strafe an.
In Kürze steht der nächste Gerichtstermin an. Ende Juni beginnt ein Verfahren gegen Schuhbeck, bei dem unter anderem der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum steht. Für den Prozess vor dem Landgericht München I sind vier Verhandlungstage angesetzt – das Urteil könnte Mitte Juli fallen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- bild.de: "Schuhbeck muss erst mal nicht zurück ins Gefängnis" (kostenpflichtig)
- bild.de: "Schuhbeck ist zu krank für den Knast" (kostenpflichtig)
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