Trotz Verurteilung Deshalb muss Schuhbeck nicht ins Gefängnis

Als Alfons Schuhbeck zur Urteilsverkündung vor Gericht erscheint, wirkt er erschöpft. Der Koch hat mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.
Im Prozess wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Corona-Hilfen ist Alfons Schuhbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Möglicherweise muss der Starkoch aber trotzdem nicht ins Gefängnis.
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In die Strafforderung eingerechnet war auch schon die Strafe wegen Steuerhinterziehung, die Schuhbeck eigentlich derzeit im Gefängnis absitzen müsste. Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Vollzug der Haftstrafe ist allerdings derzeit ausgesetzt, weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird.
Als Schuhbeck am Montag zur Verhandlung erschien, sah er blass aus und wirkte müde. In seinem Schlussplädoyer erklärte Schubecks Anwalt Joachim Eckert, sein Mandant habe sich vom "Liebling der Medien" zu einem "gebrochenen alten Mann" entwickelt. Obwohl er gerade unter Schmerzen leiden würde, habe er sich dem Verfahren gestellt.
"Das Leben hat mich weit nach oben geführt"
Schon als er Anfang des Monats zur Verlesung der Anklage vor Gericht erschien, machte der ehemalig gefeierte TV-Koch einen erschöpften Eindruck. "Das Leben hat mich weit nach oben geführt, dann wieder nach ganz unten", ließ er über eine Stellungnahme mitteilen.
Vorerst ist die Vollstreckung seiner vorherigen Haftstrafe aus dem Jahr 2022 aus gesundheitlichen Gründen noch bis Mitte September ausgesetzt. Ob er überhaupt noch ins Gefängnis muss, ist derzeit unklar. Seine Anwälte erklärten, dass Schuhbeck schwer krank sei und sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinde. Die Krebserkrankung sei demnach "nicht heilbar". Tumoren hätten bereits andere Organe befallen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa