Rückschlag für Ankläger Änderung im Block-Prozess – es geht um ihre Tochter
Christina Block steht wegen mutmaßlicher Kindesentziehung vor Gericht. Nun wurde über die Rolle ihrer Tochter im Prozess entschieden.
Am Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag ein aufsehenerregender Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block begonnen. Die Erbin der Steakhaus-Kette steht unter dem Verdacht, in eine mutmaßliche Kindesentziehung verwickelt zu sein. Gemeinsam mit ihrem Partner Gerhard Delling, dem früheren Sportmoderator, sowie fünf weiteren Beschuldigten muss sie sich strafrechtlich verantworten.
Laut Anklage soll Block die Entführung ihrer beiden Kinder Klara (damals 13) und Theodor (damals 10) in der Silvesternacht 2023 veranlasst haben. Ihr werden schwere Kindesentziehung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
- Der Block-Prozess: Besonders ein Strippenzieher gerät ins Visier
Am zweiten Verhandlungstag wollte sich die 52-Jährige zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen umfassend äußern. Doch so weit kam es nicht: Nach nicht einmal einer Stunde beendete die Vorsitzende Richterin am Landgericht die Sitzung und hob auch gleich die nächsten beiden Verhandlungstermine auf. Erst am 25. Juli soll es weitergehen.
Besteht ein Interessenkonflikt?
Als Hauptgrund wurden offene Fragen zur Rolle der minderjährigen Kinder im Verfahren genannt, die als Nebenkläger auftreten sollten. Im Falle des elf Jahre alten Sohnes hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bereits in der vergangenen Woche nach einer Beschwerde der Verteidigung Blocks und eines weiteren Angeklagten entschieden, seine Zulassung als Nebenkläger aufzuheben.
Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass auch die 14-jährige Tochter vorerst nicht mehr als Nebenklägerin im Prozess gegen ihre Mutter auftreten darf. Laut "Hamburger Abendblatt" und "Mopo" informierte das Landgericht am Mittwoch über diese Entscheidung.
Der Entscheidung liegt ein Interessenkonflikt zugrunde: Der Vater der beiden tritt im Entführungsprozess selbst als Geschädigter und Nebenkläger auf. Die Verteidigung wirft Stephan Hensel vor, seine Kinder zu manipulieren und ihre Aussagen vor Gericht durch die von ihm beauftragten Anwälte zu beeinflussen.
Dass diese von der Opferschutzorganisation Weißer Ring e. V. empfohlen wurden, scheint keine Rolle zu spielen. Steffen Hörning, der Klara Hensel vertritt, zeigte sich entsetzt. Er sei zu keinem Zeitpunkt von Stephan Hensel instruiert worden: "Es gab auch keine gemeinsamen Treffen zwischen meiner Mandantin, ihrem Vater und mir", stellte er klar.
Der Anwalt betonte, dass es ausdrücklich Klaras eigener Wunsch sei, im Prozess gegen ihre Mutter auszusagen. Aus dem Kreis der Anwälte des Vaters war am Mittwochabend zu hören, dass es "nur eine Frage der Zeit" sei, bis die Kinder wieder offiziell Nebenkläger seien.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- abendblatt.de: "Christina Block vor Gericht: Plötzlich sind beide Kinder nicht mehr Nebenkläger" (kostenpflichtig)
- mopo.de: "Block-Tochter darf nicht als Nebenklägerin gegen ihre Mutter auftreten" (kostenpflichtig)