Das sind die Vorwürfe Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nino de Angelo
Hat Nino de Angelo einen Autounfall verursacht und Fahrerflucht begangen? Die Behörden beschäftigen sich derzeit mit dieser Frage – und bestätigen nun Ermittlungen gegen den Schlagerstar.
Schon vor ein paar Tagen hatte es einen "Bild"-Bericht gegeben, wonach Musiker Nino de Angelo in einen Autounfall verwickelt gewesen sein soll. Er soll in einem Parkhaus hinter dem Steuer gesessen haben, als er einen Wagen touchierte und eine Schranke beschädigte. Sachschaden: rund 3.500 Euro. Anschließend soll er vor einer Polizeikontrolle geflüchtet sein. Die Ermittlungen in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft in Kempten jetzt bestätigt.
RTL liegt eine Stellungnahme vor: Demnach führe die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Der Beschuldigte soll sich Anfang Juli "unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben". Zudem bestehe der Verdacht, dass er sich "nach dem Unfall der Kontrolle durch eine Polizeistreife entzogen und sich mit seinem Fahrzeug entfernt hat, wobei es zu einer Verfolgungsfahrt durch die Polizei gekommen sein soll."
Der Schlagerstar schweigt
Nino de Angelo äußert sich weiterhin nicht zu den Vorwürfen. Der "Bild" hatte er lediglich über seinen Anwalt Achim Ziegler mitteilen lassen: "Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten."
Zu RTL sagte Nino de Angelo nun, "dass er sich genervt fühle und nicht belästigt werden wolle". Zu den Ermittlungen gegen ihn schweigt er weiterhin.
- rtl.de: "Nino de Angelo im Visier der Staatsanwaltschaft"
- bild.de: "Beging Schlagerstar Nino de Angelo Fahrerflucht?" (kostenpflichtig)