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Fritz Wepper: Atze Schröder muss auf Bemerkungen verzichten


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Fritz Wepper: Nur Teilerfolg im Rechtsstreit mit Atze Schröder

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2013Lesedauer: 1 Min.
Fritz Wepper befindet sich im Rechtsstreit mit Atze Schröder.Vergrößern des BildesFritz Wepper befindet sich im Rechtsstreit mit Atze Schröder. (Quelle: dapd)
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Rückschlag für Fritz Wepper: Im Rechtsstreit mit dem Komiker Atze Schröder konnte sich der Schauspieler vor dem Landgericht München nur in zwei von fünf strittigen Fragen durchsetzen. Das Gericht hob nach Mitteilung vom Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen Schröder wegen Aussagen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz teilweise auf. Wepper muss sich nun weiterhin die Behauptung gefallen lassen, er selbst habe die Beziehung mit der viel jüngeren Susanne Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht.

Schröder darf aber verschiedene andere Bemerkungen über Wepper ("Um Himmels Willen") nicht mehr wiederholen, unter anderem zu Reaktionen des Bühnenpublikums auf den Münchner Schauspieler. Wepper muss nach dem Beschluss des Landgerichts drei Fünftel der Verfahrenkosten tragen, Schröder zwei Fünftel. Möglicherweise ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen - beide Seiten können in Berufung gehen.

Am 24. April findet die nächste Verhandlung statt

Der Streit um die Äußerungen bei Lanz ist allerdings eher ein Nebenkriegsschauplatz. Schon seit einiger Zeit streiten die beiden vor Gericht um Äußerungen Schröders in dem Programm "Schmerzfrei". Wepper hat den Comedian auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro verklagt, weil er sich gedemütigt fühlt.

Das Landgericht hatte den Antrag Weppers auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung aber auf mit der Begründung: "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst." Am 24. April soll dieser Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren verhandelt werden.

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