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Kevin Spacey: Einer seiner Ankläger ist tot


Genaue Umstände unbekannt
Einer der Kläger gegen Kevin Spacey ist tot

t-online, spot on news

19.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Kevin Spacey: Sein Ankläger ist verstorben.Vergrößern des BildesKevin Spacey: Sein Ankläger ist verstorben. (Quelle: imago images / Becker&Bredel)
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Neuigkeiten in einem anstehenden Prozess gegen Kevin Spacey. Ein Massagetherapeut, der anonym bleiben wollte, warf dem Hollywoodstar sexuellen Übergriff vor. Jetzt ist der Kläger tot.

Der Massagetherapeut, der Kevin Spacey anonym des sexuellen Übergriffs beschuldigt ist überraschend gestorben. Das geht aus den Gerichtsakten zum Fall hervor. Wie unter anderem das politische Wochenmagazin "The Washington Examiner" meldet, sei aus den Unterlagen nicht ersichtlich, seit wann der Kläger tot ist.

Genaue Umstände unklar

Feststehe demnach nur, dass Spaceys Anwalt am 11. September über den Todesfall informiert worden war. In einem anderen Dokument soll darauf hingewiesen worden sein, dass weitere Details noch ausstehen.

Der Kläger hatte behauptet, dass Spacey ihn gezwungen haben soll, seine Genitalien anzufassen, während er dem Schauspieler eine Massage in einer Privatwohnung in Malibu, Kalifornien, gegeben hatte. Diese Klage gegen Spacey wurde ursprünglich im September 2018 eingereicht, obwohl der Schauspieler darauf bestanden hatte, dass die verschleierte Identität des Klägers die Fortsetzung der Zivilklage verhindern sollte.

Prozess sollte sieben Tage dauern

Der Richter genehmigte die Fortsetzung des Verfahrens im Mai dieses Jahres trotzdem. Daraufhin war im August von allen Beteiligten ein Plan für den Ablauf der Gerichtsverhandlung erstellt worden. Der Prozess sollte demnach sieben Tage dauern.


Es war nicht die einzige Anschuldigung dieser Art, mit der sich der Oscar-Preisträger seit Ende 2017 konfrontiert sah. Eine andere Anklage war erst im Juli dieses Jahres fallen gelassen worden, weil das mutmaßliche Opfer, eine Aussage vor Gericht verweigerte. Wie es nun mit dem Prozess weitergeht, ist unklar.

Verwendete Quellen
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