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"Schwer verliebt"-Kandidatin Sarah zu Tode gefoltert: Neues Urteil


Gewaltsamer Tod
Folterprozess um "Schwer verliebt"-Kandidatin endet

Von t-online, sow

Aktualisiert am 22.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Sarah wurde nur 32 Jahre alt.Vergrößern des BildesSarah wurde nur 32 Jahre alt. (Quelle: Facebook / Sarah Heinrich)
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Im Jahr 2011 wurde Sarah H. durch die Kuppelshow "Schwer verliebt" bekannt. Fünf Jahre später starb sie und jahrelang drehte sich ein Prozess um ihren gewaltsamen Tod. Jetzt gibt es ein Urteil – wieder einmal.

Mit 170 Barbie-Puppen wurde Sarah H. bei der Sat.1-Kuppelshow im Jahr 2011 einem breiten Publikum vorgestellt – fast drei Millionen Menschen schauten die Sendungen damals. Schnell wurde sie zum Gespött der Zuschauer. Sarah H. beschwerte sich später öffentlich ob ihrer Darstellung im Fernsehen und erklärte: "Was da im Fernsehen passiert, ist eine einzige Lüge." Wochenlang dominierte der Fall die Schlagzeilen, bis es irgendwann ruhig um die damals 27-Jährige wurde.

Bis zum August 2016, als ihr plötzlicher Tod bekannt wurde. Sarah hatte ein Jahr zuvor den Computerfachmann Axel G. über das Internet kennengelernt und zog zu ihm in sein Haus an der Mecklenburger Seenplatte – dort wurde sie tot aufgefunden. Ihr neuer Freund wurde in dem Todesfall als Hauptverdächtiger festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass die 32-jährige Sarah zu Tode gepeitscht wurde. In der ersten Vernehmung gab der Computerfachmann zu, Sarah nackt ans Bett gebunden und sie ausgepeitscht zu haben. Er selbst sprach gegenüber den Beamten von "Folter". Daraufhin lautete die Anklage gegen ihn "Körperverletzung mit Todesfolge". 2017 wurde Axel G. in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Neuer Prozess und die verminderte Schuldfähigkeit

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings beanstandet, weil der "Geisteszustand des Angeklagten" nicht ausreichend untersucht worden sei. Der Angeklagte sei nach eigenen Angaben zur Tatzeit davon überzeugt gewesen, der Bundesnachrichtendienst forsche ihn aus und habe Sarah H. als Spitzel zu ihm geschickt. Durch seine "Folter" habe er Informationen erzwingen wollen. Das BGH urteilte, es habe "ersichtlich eine Wahnvorstellung zu Grunde" gelegen.

Ein neuer Prozess begann im April 2018 und endete nun mit einem neuen Urteil. Das Landgericht Neubrandenburg hat Axel G. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Für die Zeit in der Untersuchungshaft wird der 54-Jährige laut "Nordkurier" teilweise entschädigt.

Laut Landgericht waren für den Prozess zum Todesfall Sarah H. in den vergangenen 16 Monaten an 52 Verhandlungstagen vier Sachverständige und 81 Zeugen gehört worden.

Verwendete Quellen
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