t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeUnterhaltungStars

Ärger nach Drillingsgeburt: Bushido wegen Brandstiftung angeklagt


Er wird angeklagt
Bushido hat Ärger mit der Staatsanwaltschaft

Von dpa, t-online, Seb

Aktualisiert am 25.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Bushido: Der Musiker wurde gerade wieder Vater.Vergrößern des BildesBushido: Der Musiker wurde gerade wieder Vater. (Quelle: IMAGO / Future Image)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Gerade erst hat sich Bushido über die Geburt seiner Drillinge freuen können, nun droht dem Rapper Ärger. Er wurde wegen des Verdachts auf Brandstiftung angezeigt.

Eigentlich sollte er diese Zeit nur für sich und seine Familie nutzen. Rapper Bushido und seine Frau Anna-Maria Ferchichi haben nach einer turbulenten Schwangerschaft ihre Drillinge gesund zu Hause. Mittlerweile ist die Familie daheim, der Rapper postete davon ein idyllisches Familienfoto. Doch nun hat der Musiker andere Sorgen: Er wurde angeklagt!

Gegen den Deutschrap-Star ist Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Brandstiftung erhoben worden. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft. Es gebe noch zwei weitere Beschuldigte. Zuvor hatte der "Stern" berichtet.

Darum könnte es gehen

Im Jahr 2013 gab es ein Feuer in Bushidos Villa in Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark), die Polizei ging von Brandstiftung aus. Zuvor hatte der Landkreis einen Baustopp verhängt, weil Auflagen an der denkmalgeschützten Villa nicht eingehalten worden waren.

Ob sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam auf diesen Fall bezieht, sagte die Sprecherin am Donnerstag allerdings nicht. Bushidos Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu der Anklage nicht äußern.

Der Rapper und seine Frau Anna-Maria Ferchichi hatten zuletzt als Zeugen vor dem Landgericht Berlin bei einem Prozess gegen einen Berliner Clanchef ausgesagt. Der 43-Jährige Bushido hatte seine Beziehung zu dem Angeklagten mit einer Zwangsheirat verglichen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Clanchef Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website