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Oliver Pochers Schläger Fat Comedy könnte in den Knast wandern


Fat Comedy als "Präzedenzfall"?
Oliver Pochers Schläger könnte in den Knast wandern

Von t-online, sow

Aktualisiert am 31.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Szene im Video: Der Angriff auf Oliver Pocher beim Boxkampf von Felix Sturm hat Konsequenzen. (Quelle: t-online)
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Ein Schlag mit Folgen. Nachdem der Internet-Komiker Fat Comedy in aller Öffentlichkeit auf Oliver Pocher losgegangen ist, werden die Rufe nach harter Strafe lauter. Und dafür gibt es offenbar gute Gründe.

"Der Vorfall steht für mich exemplarisch für eine Verrohung in der Gesellschaft, um die wir uns dringend kümmern müssen" – das hat nicht irgendwer gesagt. Das ist ein Satz des NRW-Innenministers Herbert Reul. Der für seine Härte bekannte Politiker hatte bei "Bild" über den Fall Oliver Pocher gesprochen und deutlich gemacht, dass die Konsequenzen für Angreifer Fat Comedy schwer wiegen könnten.

Dieser war am vergangenen Wochenende in der Westfalenhalle von Dortmund auf Oliver Pocher gestürmt und hatte diesem ins Gesicht geschlagen. Eine Ohrfeige, die schon kurze Zeit später deutliche Spuren hinterließ: Pocher war danach mit sichtlich geröteter Wange auf der Veranstaltung zu sehen gewesen, wie Fotografen vor Ort einfangen konnten.

Am Dienstag hat sich der Comedian erstmals zu dem Vorfall geäußert. "Mein Ohr ist ziemlich angeschlagen gewesen und wenn ich Pech habe, habe ich irreparable Schäden", erklärte der 44-Jährige in einem Video auf Instagram. Er befinde sich in "Behandlung", um die Schmerzen und Probleme wieder "in den Griff zu bekommen". Eines der Symptome: Pocher könne im Moment "gewisse Frequenzbereiche nicht hören".

Die Konsequenz: Pocher wird gegen den Rapper und Internet-Comedian vor Gericht ziehen – und keine Gnade walten lassen. Er werde auf "Körperverletzung" plädieren und hoffe "auf eine maximale Strafe". Denn, so Pocher, dieser Fall sei "feige, hinterhältig und arglistig", wie er auch aufgrund der Videoaufnahme deutlich macht. Fat Comedy, der eigentlich Omar heißt, hatte die Tat aufzeichnen lassen und danach ins Internet gestellt.

Genau das könnte nun das Strafmaß beeinflussen, wie ein mit dem Fall vertrauter Strafverteidiger im Interview mit "Bild" darlegt. Die Argumentation von Burkhard Benecken zielt dabei auf die "enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters". Mit Happy Slapping wird eine Tat betitelt, die bildlich dargestellt wird – also wie in dem Fall von Pocher: per Videoaufnahme dokumentiert ist. Über die Veröffentlichung von mitgefilmtem Material, so die Annahme, werden die Opfer der Angriffe erniedrigt.

Fat Comedy scherzt über neues Pocher-Video

Im deutschen Strafgesetzbuch sei das allerdings noch nicht angemessen als Tatbestand berücksichtig, so der Fachmann. "Die Körperverletzungsvorschriften erfassen gar nicht den Kern des Vorwurfs, nämlich dass ein Täter sprichwörtlich über Leichen geht, indem er von Anfang an plant, das Tatgeschehen zu filmen und später zu veröffentlichen", erläutert er in dem Gespräch weiter und zieht eine drastische Konsequenz in Erwägung. Seiner Ansicht nach müsse ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch erfolgen.

So wie auch Pocher schon selbst in seinem Video vom Dienstag spricht Benecken von einem "Präzedenzfall" und schlägt vor, "eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt." Ob es allerdings tatsächlich so weit kommt, bleibt abzuwarten.

Fat Comedy selbst hat sich zu den neuen Entwicklungen nicht ernsthaft geäußert. Er schrieb in einer neuen Instagram-Story lediglich: "An alle, die gerade Richter und Anwalt hier auf Instagram spielen, bringt mal bitte kurz für eure Mama den Müll raus."

Verwendete Quellen
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