t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAutos

Pinkelpause im Autobahn-Stau: So teuer kann es für Sie werden


Das gilt bei Stillstand
Ist die Pinkelpause im Stau auf der Autobahn erlaubt?

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 10.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Verzweifelte Autofahrerin im Stau: Auch wer dringend zur Toilette muss, darf die Autobahn nicht betreten. (Symbolbild)Vergrößern des BildesKeine Rettung in Sicht: Auch wer dringend zur Toilette muss, darf die Autobahn nicht betreten. (Symbolbild) (Quelle: SolisImages/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Manchmal geht's nicht anders: Wenn im Stau die Blase drückt, hilft nur der Sprung ins Gebüsch. Aber ist es überhaupt erlaubt, das Auto zu verlassen?

Manches lässt sich einfach nicht aussitzen. Schon gar nicht eine drückende Blase im Stau. Doch ist der Sprung über die Leitplanke eine Alternative?

Niemals die Fahrbahn betreten

Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten, und das gilt auch bei Stillstand. Egal, ob man sich nur im Stau die Beine vertreten oder dringend ins Gebüsch muss – ein Bußgeld droht in jedem Fall (zehn Euro). Die einzige Ausnahme: eine Fahrzeugpanne. Dann sollte man in jedem Fall das Auto verlassen und möglichst hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Pinkelpause im Stau kann teuer werden

Wer sein Auto im Stau stehen lässt und im Gebüsch verschwindet, behindert den Nachfolgeverkehr, falls er in der Zwischenzeit wieder ins Rollen kommt. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und kann laut Bußgeldkatalog 35 Euro kosten. Blockiert das Auto länger als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt geahndet.

Ein Taschen-WC kann helfen

Hinzu kommt: Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist natürlich grundsätzlich untersagt und wird von Städten und Kommunen unterschiedlich hart geahndet. Das trifft auch auf Fahrbahnränder zu. Eine Notdurft ist in aller Regel noch kein Notfall.

In den meisten Fällen lösen sich Staus nach einer Weile wieder auf, sodass am nächsten Park- oder Rastplatz gehalten werden kann. Wer weiß, dass er eine schwache Blase hat, sollte für den Fall der Fälle über die Anschaffung sogenannter Notfall- oder Taschen-WCs nachdenken.

Rechts überholen nur in Sonderfällen

Rechts überholen ist im Stau nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug auf dem linken Streifen steht oder maximal Tempo 60 fährt. Am stehenden Verkehr darf man rechts mit höchstens 20 km/h vorbeifahren. Rollt er, darf rechts mit einer Differenz von maximal 20 km/h überholt werden. Ansonsten drohen 100 Euro sowie ein Punkt. Rückwärts fahren oder wenden auf der Autobahn ist immer verboten. Ausnahme: Die Polizei fordert dazu etwa bei einer Vollsperrung auf.

Auch den Standstreifen dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer in der Regel nicht befahren, da er für Fahrzeuge mit Panne bestimmt ist. Wer meint, darauf am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt oder zum nahen Parkplatz fahren zu müssen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Verboten bleibt auch der Griff zum Handy, solange der Motor läuft. Wer das nicht beachtet, muss mit Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website