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Verkehr: Auch bei unverschuldetem Unfall Anwalt kontaktieren


Verkehr
Auch bei unverschuldetem Unfall Anwalt kontaktieren

Von dpa
21.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, muss der Unfallgegner die Anwaltskosten übernehmen.Vergrößern des BildesIst man unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, muss der Unfallgegner die Anwaltskosten übernehmen. (Quelle: Patrick Seeger./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind Autofahrer gut beraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Das rät die Stiftung Warentest. ("Finanztest"-Ausgabe 9/2018).

Denn die Anwälte kennen die Tricks der Versicherer. Dazu gehöre es etwa, systematisch Leistungen zu kürzen oder beispielsweise den Wert des Unfallwagens extra niedrig anzusetzen, damit eine Reparatur als unwirtschaftlich gilt. Sofern den Geschädigten keine Teilschuld trifft, muss der Unfallgegner die Anwaltskosten komplett zahlen.

Vor allem sollte niemand vor Ort verbindliche Zusagen an den gegnerischen Versicherer abgeben. Der melde sich zuweilen schon am Unfallort, um die komplette Abwicklung zu übernehmen. So soll der Geschädigte nicht erst die Zeit haben, sich über seine Rechte zu informieren, so die Stiftung.

Die Versicherung des Unfallgegners sei auch nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern wolle die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen, warnt "Finanztest". Deren geschulte Sachbearbeiter seien dem Unfallopfer ohne anwaltliche Hilfe weit überlegen.

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