Koblenz (dpa/tmn) - Wer im Auto keinen Gurt anlegt, kann nach einem Unfall damit rechnen, eine Mitschuld an seinen Verletzungen angerechnet zu bekommen. Das gilt selbst im Todesfall und wenn ein schwerer Verstoß des Fahrers den Unfall verursacht hat.
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Es muss dann aber erwiesen sein, das der Betroffene mit Gurt ansonsten unverletzt überlebt hätte. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az: 12 U 518/19), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In diesem Fall ging es um einen Fahrer, der auf der Autobahn eingeschlafen war und so einen Unfall verursachte. Sein nicht angeschnallter Beifahrer starb dabei. Dessen Sohn forderte Schadenersatz vom Fahrer. Die erste Instanz sah allerdings den Beifahrer mit einem Drittel in der Mitschuld, was das OLG Koblenz bestätigte. Denn mit Gurt hätte der Beifahrer den Unfall "wahrscheinlich unverletzt überlebt".
Sogar eine Mithaftung zur Hälfte sei möglich, schied aber hier wegen des groben und schweren Fehlverhaltens des Fahrers aus. So musste sich der Sohn hier ein Drittel mindernd anrechnen lassen.