Stuttgart (dpa/tmn) - Wollen Autofahrer abbiegen, müssen sie stets den Blinker nutzen. So fordert es die Straßenverkehrsordnung. Das vermeidet Missverständnisse und hilft, Unfällen vorzubeugen, erläutert die Expertenorganisation Dekra.
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Aber nicht nur beim Abbiegen muss geblinkt werden. Auch wenn man die Spur wechselt, vom Straßenrand anfährt, einem Hindernis ausweicht oder beim Überholvorgang aus- und wieder einschert, gilt es, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Und wer beim Abbiegen den Richtungspfeilen auf der Straße folgt, blinkt ebenfalls.
Selbst wenn kein andere Verkehr zu sehen ist, muss das Blinkgebot beachtet werden, betont Dekra. Und zum blinkpflichtigen Abbiegen zählt im Übrigen auch das Verlassen eines Kreisverkehrs. Verboten ist blinken dagegen beim Einfahren in einen Kreisverkehr.
Ähnlich verhält es sich mit der abknickenden Vorfahrt. Wer ihr folgt, muss blinken - er ändert ja seine Richtung. Wer allerdings geradeaus weiterfährt, darf den Blinker nicht setzen.