t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Regeln, Strafen, Urteile: Handy am Steuer kann ins Gefängnis führen


Regeln, Strafen, Urteile
Handy am Steuer kann ins Gefängnis führen

Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 10.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Verboten: Im fahrenden Auto hat das Telefon nichts am Ohr verloren. Die Strafen können sehr drastisch ausfallen.Vergrößern des Bildes
Verboten: Im fahrenden Auto hat das Telefon nichts am Ohr verloren. Die Strafen können drastisch ausfallen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Isai Hernandez)

Beim Fahren gehört das Handy nicht ans Ohr – aber was ist mit Schoß, Schulter, Halterung? Was gilt für SMS, Whatsapp und das Ablehnen eines Anrufs? Und welche Strafen drohen?

Beide Hände gehören ans Lenkrad – schon diese Grundregel des Autofahrens bedeutet auch: Das Telefon am Ohr ist tabu. Die Liste der Verbote ist aber noch um einiges länger. Und sie kennt nur eine Ausnahme.

Das alles ist verboten

Denn nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Sondern auch viele andere Funktionen von Mobil- oder Autotelefon: Sie dürfen keine Nachrichten schreiben oder lesen, nicht einmal die Uhrzeit ablesen oder einen Anruf ablehnen, wenn Sie dazu das Telefon in die Hand nehmen müssen.

Und dieses Verbot gilt nicht nur fürs Telefon, sondern laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder der Organisation dient. Und das ist eine lange Liste. Auf ihr stehen unter anderem:

  • Tablets
  • Touchscreens
  • Elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player
  • Laptops
  • DVD- und Blu-Ray-Player
  • Smartwatches
  • Diktiergeräte
  • Navis
  • Fernseher
  • Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille)

Geräte wie das Smartphone dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn sie in einer Halterung stecken – und auch dann nur kurz und nur, wenn es die allgemeinen Verhältnisse (Wetter, Sicht, Straßenverhältnisse) erlauben.

Handy am Ohr: Dann ist es erlaubt

Nur unter einer Bedingung dürfen Sie am Steuer das Telefon ans Ohr halten: nämlich wenn das Auto steht und der Motor komplett ausgeschaltet ist. Selbst der Leerlauf im Stand oder das Ausschalten durch Start-Stopp an der Ampel genügen nicht und schützen nicht vor einem Bußgeld oder deutlich härteren Konsequenzen. Der Bußgeldkatalog sieht einige Standard-Sanktionen vor – Gerichte haben aber bereits auch deutlich härter geurteilt.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Unfall mit Todesfolge führt Fahrer ins Gefängnis

Wer am Steuer eine Textnachricht liest und dabei einen Unfall baut, sollte nicht mit Milde rechnen – sondern mit einer Gefängnisstrafe. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: III-4 RVs 13/22). Es verurteilte einen Autofahrer zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung.

Der Mann hatte zwei Textnachrichten gelesen und eine kurze Antwort getippt. Kurz darauf überfuhr er drei Menschen: Zwei Kinder wurden schwer verletzt, ihre Mutter starb. Obendrein war er in einer Tempo-70-Zone 15 km/h zu schnell gefahren.

Handy zwischen Schulter und Ohr klemmen – erlaubt?

Am Steuer darf nur mit geeigneter Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die gleiche wie bei einem Handyverstoß, bei dem das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten wurde.

Das unterstreicht ein Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Das Festhalten des Telefons setze nicht den Einsatz der Hände voraus, erklärten die Richter ihre Entscheidung.

Streitfall Powerbank: Gilt hier auch das Handyverbot?

Eine Powerbank (externer Reserve-Akku zum Nachladen) dürfen Sie hingegen während der Fahrt ans Telefon anschließen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 4 RBs 92/19). Im verhandelten Fall nutzte ein Fahrer sein Telefon per Freisprechanlage. Das Ladekabel war bereits angeschlossen. Dann verband er Kabel und Powerbank. Zunächst verurteilte ihn das Amtsgericht wegen "vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer".

Diese Entscheidung hob das OLG auf: Ladekabel und Powerbank selbst seien keine elektronischen Geräte – sie dienen dazu, Geräte mit Strom zu versorgen. Sie zu nutzen, lenke außerdem weniger ab als beispielsweise der Touchscreen eines Telefons.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website