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Punkte in Flensburg abbauen: So funktioniert's


Punkte in Flensburg
Achtung, kennen Sie die Überliegefrist?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 30.04.2025 - 11:21 UhrLesedauer: 2 Min.
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Punktlandung beim KBA: Wer im Straßenverkehr Fehler macht, landet schnell im Fahreignungsregister – und bleibt dort länger, als viele denken. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Zu schnell gefahren, das Handy am Ohr – und plötzlich steht man im Register des KBA. Wann Punkte in Flensburg verfallen, was die Überliegefrist bedeutet und wie Sie Ihr Konto wieder abbauen.

Einmal zu viel aufs Gas gedrückt, und schon ist er da: der Punkt in Flensburg. Doch wie lange bleibt er? Und wann ist er wirklich weg? Die Antwort: Es dauert. Und wer glaubt, er könne durch Zeit allein sein Konto säubern, irrt oft.

Wofür gibt’s Punkte?

Nicht jedes Knöllchen führt direkt nach Flensburg. Punkte gibt es nur für Verstöße, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet werden und die Verkehrssicherheit gefährden. Beispiele:

  • Handy am Steuer
  • Über 31 km/h zu schnell in der Stadt
  • Rote Ampel überfahren
  • Unfallflucht
  • Alkohol oder Drogen am Steuer

Verjährung: Wann der Punkt verschwindet

Die Punkte verfallen – aber nicht alle gleich schnell. Es gilt:

  • Ein einzelner Punkt infolge einer Ordnungswidrigkeit bleibt 2,5 Jahre bestehen.
  • Zwei Punkte nach einer Straftat oder einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit bleiben fünf Jahre lang im Register.
  • Drei Punkte gibt es für Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Sie werden nach zehn Jahren gelöscht.

Wichtig: Seit der Reform 2014 verlängert sich die Verjährung nicht mehr durch neue Verstöße. Jeder Punkt verjährt für sich – stur nach Kalender.

Überliegefrist: Gelöscht ist nicht gleich gelöscht

Ist ein Punkt gelöscht, bleibt er trotzdem noch ein Jahr gespeichert – die sogenannte Überliegefrist. Warum?

Weil Bußgeldbescheide nicht über Nacht rechtskräftig sind. Damit Behörden nachvollziehen können, wie viele Punkte jemand zwischenzeitlich hatte, bleiben die Daten für interne Berechnungen abrufbar.

Beispiel: Jemand hat 7 Punkte. Ein neuer Verstoß käme als achter hinzu. Doch bevor der Bescheid rechtskräftig wird, verjährt ein alter Punkt. Ohne Überliegefrist wäre der Führerschein nicht weg – obwohl er es eigentlich sein müsste.

Punkte abbauen – aber nur unter Bedingungen

Ein Punkt lässt sich freiwillig abbauen. So geht's:

  • Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
  • Nur bei maximal 5 Punkten
  • Nur alle 5 Jahre einmal
  • Kosten: 200 bis 400 Euro

Das Seminar gibt’s bei Fahrschulen, TÜV oder DEKRA. Pflicht ist es nicht – aber manchmal klüger als abzuwarten.

Acht Punkte – und der Lappen ist weg

Seit der Reform 2014 gilt: Wer acht Punkte hat, verliert die Fahrerlaubnis. Und zwar ohne Rückfrage. Allerdings wird der Autofahrer mehrmals deutlich darauf hingewiesen, was auf dem Spiel steht:

  • Ab 4 Punkten: Ermahnung
  • Ab 6 Punkten: Verwarnung
  • Ab 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis + MPU + Fahrverbot

Wichtig: Die Ermahnungen sind Voraussetzung für die spätere MPU. Wer ohne Vorwarnung etwa durch eine völlig misslungene Fahrt bei acht Punkten landet, kann Glück im Unglück haben – das letzte Wort hat das Gericht.

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Punktestand abfragen – kostenlos, aber nicht überall

Den aktuellen Stand können Sie einsehen:

  • Online mit Ausweis und PIN
  • Per Post mit Identitätsnachweis
  • Vor Ort beim KBA in Flensburg

Achtung bei Drittanbietern im Netz: Viele verlangen Gebühren – das Original ist gratis.

Flensburg vergisst – aber spät

Wer Fehler macht, wird erfasst. Wer nichts dazulernt, bleibt in der Kartei. Das Fahreignungsregister ist kein Strafbuch – es ist ein Warnsystem. Wer früh reagiert, spart Geld, Punkte – und behält den Führerschein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Kraftfahrt-Bundesamt: Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • bussgeldkatalog.org: Was bewirkt die Überliegefrist für den Punktestand in Flensburg?
  • allianzdirect.de: Wann Punkte in Flensburg verfallen oder abgebaut werden

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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