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Die wichtigsten Bußgelder für Radfahrer
Wann muss man den Radweg benutzen, wann darf man nebeneinander fahren und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Hier sind die wichtigsten Radler-Regeln für einen sicheren Start in die Saison.
Zum Radfahren braucht natürlich niemand einen Führerschein. Bei Fehlern setzen Sie ihn dennoch aufs Spiel. Denn auch für Radler gibt es strenge Vorschriften – und ebenso strenge Strafen. Hier ist der Überblick.
Promillegrenzen auf dem Fahrrad
Wer Alkohol im Blut hat, lässt das Auto natürlich stehen. Fürs Fahrrad sollte aber das Gleiche gelten. Auch dann drohen aber hohe Strafen und sogar der Führerschein steht auf dem Spiel. Ab 0,3 oder mehr Promille kann es zu einer Strafanzeige kommen. Und Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, müssen mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und dem Gang zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
Auf der Straße fahren
Einfach auf der Straße zu fahren, ist nicht immer erlaubt: Radwege und Radfahrstreifen, die mit einem durchgezogenen Breitstrich und den runden blauen Schildern mit einem stilisierten Fahrrad gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden. Es sei denn, der Weg ist objektiv nicht befahrbar – das gilt, wenn er beispielsweise von geparkten Autos oder Mülltonnen zugestellt ist.
Schild "Radfahrer frei" hat seine Tücken
Immer häufiger fällt diese Benutzungspflicht weg: In einigen Städten wurden etwa in vielen Fällen die blauen Schilder abmontiert und teilweise gegen das Zusatzschild "Radfahrer frei" auf einem beschilderten Gehweg ausgetauscht. Wer dort fährt, muss sich an die Geschwindigkeit von Fußgängern anpassen, die außerdem Vorrang haben.
Auf Fußgänger achten
So ist das auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen geregelt. Schutzstreifen mit unterbrochener Leitlinie sind ebenfalls keine Radwege, Radfahrer müssen sie wegen des Rechtsfahrgebots dennoch nutzen.
Wann Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen
Andere Regeln gelten für Rad fahrende Kinder: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie Gehwege benutzen, danach dürfen sie es bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Nebeneinander fahren
Seit einiger Zeit ist es Radfahrern ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Sie dürfen dabei aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Das bedeutet: Etwa für Autos muss ausreichend Platz zum Überholen bleiben. Was Radler in dem Zusammenhang beachten sollten: Autofahrer müssen innerorts beim Vorbeifahren 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten – das war nicht immer so präzise festgeschrieben. Das sorgt für mehr Sicherheit für Radler, schränkt aber auch deren Optionen zum Nebeneinanderfahren ein.
Mitfahren
Eltern, die ihre Kinder in Lastenrädern umherfahren, sind auf den Straßen ein gewohntes Bild. Lange durften aber nur Kids bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Nur für Kinder mit Behinderung galt das nicht. Nun aber gibt es generell keine Altersgrenze mehr für Mitfahrer auf Fahrrädern, die auf Personenbeförderung ausgelegt sind. Allerdings: Die Person am Lenker muss weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein.
Nicht in die falsche Richtung fahren
Radwege entgegengesetzt zu befahren ist nur erlaubt, wenn sie mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" oder einem Radweg-Zeichen für beide Richtungen freigegeben sind. Sonst können 10 bis 15 Euro Verwarnungsgeld fällig werden. Dieser Betrag gilt übrigens auch fürs verbotene Radeln auf Gehwegen. In manchen Einbahnstraßen ist Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, wenn ein entsprechendes Zusatzschild zu finden ist.
Fahrradstraßen
Eine Besonderheit im Straßenverkehr stellt die Fahrradstraße dar, auf der Radler nebeneinander fahren dürfen. Per Zusatzzeichen kann sie auch für andere Fahrzeuge freigegeben werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Relativ neu ist das Zeichen "durchlässige Sackgasse". Es besagt, dass ein Geh- oder Radweg weiterführt, wenn es dort für Autofahrer nicht mehr weitergeht.
Diese Bußgelder drohen Radfahrern
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht | 20 Euro |
Beschilderten Radweg nicht benutzt | ab 20 Euro |
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren | ab 20 Euro |
Rechtsfahrgebot missachtet | ab 15 Euro |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg | 55 Euro |
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern | ab 20 Euro |
Freihändig fahren | 5 Euro |
Falsch in die Einbahnstraße einfahren | ab 20 Euro |
Fehlende Klingel / defekte Bremse | 15 bis 25 Euro |
Das E-Bike muss auf die Straße
Bei den so genannten E-Bikes wird zwischen Pedelecs (25 km/h schnell) und S-Pedelecs (45 km/h schnell) unterschieden. Bei Pedelecs, für die weder Führerschein noch Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind, gelten die gleichen Verkehrsregeln wie bei herkömmlichen Fahrrädern. S-Pedelecs zählen im Straßenverkehrsrecht dagegen zu Kraftfahrzeugen und haben auf Radwegen in der Stadt nichts verloren.
Wann ein Radfahrer für einen Unfall haftet
Kommt es zwischen Fahrrad- und Autofahrer zu einem Unfall, haftet in der Regel immer auch der Autofahrer mit. Das gilt selbst dann, wenn der Radler verkehrswidrig fuhr. Das liegt an der sogenannten Betriebsgefahr des Autos, das grundsätzlich gefährlicher als ein Fahrrad ist. Liegt aber ein erhebliches Verschulden des Radlers vor, kann auch diese Mithaftung aus der Betriebsgefahr entfallen.