Bundesgerichtshof Neues Urteil: Polizei darf ab jetzt tricksen
Ermittler dürfen Kriminelle durch Vortäuschen einer zufälligen Polizeikontrolle gezielt auf frischer Tat ertappen.
Solche "legendierten" Kontrollen sind grundsätzlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Die Karlsruher Richter hatten den Fall eines bei einer vorgeblichen Verkehrskontrolle überführten Drogenkuriers zu entscheiden.
Auto-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss
Um einen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, wurde sein Auto ohne richterlichen Beschluss durchsucht, obwohl die Fahnder dem Drogenring schon seit Monaten auf der Spur waren. Alles sollte nach einem Zufallsfund aussehen. Trotz des Einsatzes eines Drogenspürhundes. Bislang musste vor einer Durchsuchung – egal ob Haus, Wohnung oder Auto – ein richterlicher Beschluss durch die Polizei eingeholt werden.
BGH-Richter legitimieren "unrechtmäßigen" Fund
Mit dem Urteil der obersten deutschen Strafrichter steht fest, dass die Polizisten die knapp acht Kilo Kokain so oder so aus dem Verkehr ziehen durften. Das Rauschgift ist auch vor Gericht als Beweis verwertbar.