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Unfall nach Brems-Provokation: Wer haftet dann?


Absichtliche Provokation
Unfall nach Bremsaktion: Wer muss bezahlen?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 19.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Auto bremst ab: Wer damit andere Verkehrsteilnehmer provozieren will, kann ein gewaltiges Problem bekommen.Vergrößern des BildesAuto bremst: Wer damit andere Verkehrsteilnehmer provozieren will, kann ein Riesenproblem bekommen. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Wer auffährt, ist schuld – so lautet zumindest eine alte Weisheit. Was aber, wenn der Vordermann absichtlich bremst, um andere zu provozieren? Das sagen Richter.

Kurz zusammengefasst:

  • Bei absichtlichem Bremsen haftet der Ausbremser voll.
  • Richter werten solches Verhalten als Selbstjustiz.
  • Im Straßenverkehr stets Ruhe bewahren und regelkonform handeln.

Ein kurzer Moment des Ärgers, ein unbedachtes Bremsmanöver – und schon kann es zu spät sein. Selbstjustiz im Straßenverkehr ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Deshalb ist Vorsicht im Straßenverkehr nicht nur sicherer, sondern auch juristisch klüger.

Drängeln, Überholen, Ausbremsen

Autofahrer, die andere durch abruptes Bremsen maßregeln wollen, haften bei einem Unfall unter Umständen voll. Das haben Richter des Amtsgerichts Solingen schon vor längerer Zeit entschieden.

In dem verhandelten Fall ging es um eine alltägliche, aber gefährliche Situation: Ein Autofahrer drängelte hinter dem Fahrzeug einer Frau, die mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Nach einem riskanten Überholmanöver und erneutem Einscheren bremste der Mann an einer grünen Ampel plötzlich scharf ab. Die Folge: ein Auffahrunfall.

Das Urteil: Volle Haftung für den Ausbremser

Das Gericht sah in dem Verhalten des Mannes einen klaren Akt der Selbstjustiz. Entgegen der Auffassung seiner Versicherung, die nur ein Viertel des Schadens übernehmen wollte, wurde der Mann zur vollen Haftung verurteilt.

Damit machen die Richter deutlich: Wer andere im Straßenverkehr maßregeln will, trägt die volle Verantwortung für die Folgen.

Die Folgen: Unter Umständen mehr als ein Blechschaden

Selbstjustiz im Straßenverkehr kann weit mehr als nur finanzielle Folgen haben. Neben der vollen Haftung für Sachschäden drohen in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Nötigung oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Außerdem gefährdet ein solches Verhalten nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.

Was tun, wenn man im Straßenverkehr in Bedrängnis gerät?

Wenn Sie sich von einem anderen Verkehrsteilnehmer bedrängt oder genötigt fühlen, bewahren Sie Ruhe. Versuchen Sie auf keinen Fall, die Situation selbst zu klären oder den anderen zurechtzuweisen. Stattdessen:

  • Bleiben Sie ruhig und halten Sie sich weiterhin an die Verkehrsregeln.
  • Merken Sie sich, wenn möglich, das Kennzeichen des bedrängenden Autos.
  • Melden Sie den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle oder über den Notruf, wenn die Situation eskaliert.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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